Stalleinbrüche effektiver ahnden!

Die von Tierschutzaktivisten verübten Stalleinbrüche und die Veröffentlichung der Bilder von vermeintlichen Missständen in der Tierhaltung bedeuten für die betroffenen Bauernfamilien eine enorme psychische Belastung. Sie haben Angst, dass sie künftig einem Einbrecher auf dem Hof begegnen könnten und Frust, dass das private Grundstück nicht respektiert wird. Hinzu kommen Stress wegen der vielen Fragen aber auch Beschimpfungen sowie Ärger, dass Fernsehsender, zumal die öffentlich-rechtlichen, die widerrechtlich produzierten Bilder veröffentlichen. Die Betroffenen können dabei den Glauben an den Rechtsstaat verlieren, weil die Einbrüche vielfach nicht angemessen geahndet werden. So verurteilte zwar 2016 das Amtsgericht Schwäbisch Hall einen Stalleinbrecher wegen Hausfriedensbruchs, doch ein jüngeres Gerichtsurteil in Haldensleben stufte das Eindringen in den Stall als rechtfertigenden Notstand ein, weil die Richter der Ansicht der Aktivisten folgten, man müsse auf die Notlage der Tiere aufmerksam machen. Sollte es dabei bleiben – die Staatsanwaltschaft hat Rechtsmittel eingelegt – wäre den Aktivisten jede Stalltür weit geöffnet.

Klar ist, dass Missstände in der Tierhaltung abgestellt werden müssen. Doch das ist eindeutig die Aufgabe der Veterinärbehörden und nicht von selbsternannten Fahndern, die nicht nur Bilder manipulieren, sondern auch die Tierbestände durch Stress oder durch mitgebrachte Krankheiten gefährden.Die Union hat den Frust der Bauern jetzt aufgenommen und mit einem Eintrag in den Koalitionsvertrag gewürdigt: „Wir wollen Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv ahnden.“ Das ist ein Zeichen des guten Willens. Allerdings hängt die Ahndung von Stalleinbrüchen, die als Hausfriedensbruch bereits Straftatbestand sind, von den Urteilen der Gerichte ab. Es ist daher zunächst spannend, wie der Fall aus Haldensleben in der nächsten Instanz ausgeht. Was generell hilft, und das haben die Betroffenen erfahren, ist eine gut informierte Nachbarschaft, die die Ställe schon einmal anschauen durfte und die „Schreckensbilder“ einordnen kann.

Cornelius Mohr – LW 8/2018