Systemwechsel bei der Weinbezeichnung

Das deutsche Weingesetz muss auf EU-Ebene angepasst werden. Es ist ein grundsätzlicher Wechsel vom bisherigen System der Einteilung aufgrund von Mostgewichten (Kabinett, Spätlese, Auslese) zum romanischen Weinqualitätssystem, das auf die Anbaulagen abhebt. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte kürzlich die Vertreter der Weinwirtschaft sowie der weinbautreibenden Bundesländer zum Gedankenaustausch eingeladen.

Wie Klöckner bekanntgab, hat man sich auf Eckpunkte für eine Reform des Weingesetzes verständigt: Geschützte Herkunftsbezeichnung verbunden mit festen und strengen Qualitätskriterien, die Fortführung des bisherigen Genehmigungssystems für Rebpflanzungen bis 2023 sowie die Fortführung von tradi­tionellen Begriffen und einer Absatzförderung. Dies ist Grundlage für den Referentenentwurf, der bis zur parlamentarischen Sommerpause vorliegen soll.

Den Weinerzeugern wird damit mehr Verantwortung übertragen. Um die anstehenden Aufgaben zu bewältigen, wurden bereits Schutzgemeinschaften gegründet. Der Fokus liegt auf einer stärkeren Profilierung von Weinen mit geschützter Herkunft. Für Erzeugnisse mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) soll das Ministerium Mindestanforderungen festlegen für Hektarertrag, Mindestalkoholgehalt oder oenologische Verfahren.

Beim Bezeichnungsrecht gilt der Grundsatz, dass geografische Angaben nicht lediglich auf die Herkunft verweisen, sondern mit einem Qualitätsversprechen verbunden sein müssen. Je kleiner die geografische Einheit, je strenger die Kriterien. Über diese detaillierten Bedingungen entscheidet dann die Schutzgemeinschaft für ihr Anbaugebiet. In den Detailfragen liegt sehr viel Zündstoff. Ob und wie traditionelle Begriffe in das neue System überführt werden, ist völlig offen. Fraglich bleibt auch, ob das neue Bezeichnungsrecht mehr Klarheit für den Konsumenten bringen wird.

Bettina Siée – LW 24/2019