Tierschutz muss gewährleistet sein

Der hessische Erlass, der den Viehexport in Drittländer zunächst bis 14. April stoppen soll, hat viele Facetten. Tierschutzgruppen ist der Lebendexport von Nutztieren in Drittländer generell ein Dorn im Auge. Sie erhoffen sich eine Signalwirkung, damit ihn die Bundesregierung verbietet.

Hessens Tierschutzbeauftragte Madeleine Martin lehnt den Export von vermeintlichen Turbokühen nach Syrien oder Turkmenistan ab, weil die dortigen Landwirte deren Ansprüche angeblich nicht decken können. Die Tierschutzgruppen sind glücklich über den Erlass, weil sich Hessen mit seiner Initiative ihre Forderungen und Argumenten zu eigen macht.

Landwirte verwenden sehr viel Sorgfalt auf die Aufzucht ihrer Tiere und haben ein großes Interesse daran, dass sie unversehrt an ihren Bestimmungsort ankommen. Die Bauern sind nicht verantwortlich für die Verletzung von Tierschutzbestimmungen beim Transport, sondern darauf angewiesen, dass deren Einhaltung von Behörden bei Export- und Speditionsunternehmen kontrolliert und gewährleistet wird. Vom Erlass aber sind die Landwirte betroffen, obwohl sie keinen Einfluss auf das Verfahren haben. In Hessen geht es dabei um immerhin rund 500 Betriebe, die ausschließlich Zuchttiere für den Export verkaufen. Sie tragen dazu bei, dass in den Importländern leistungsfähige Milchviehherden zur dortigen Ernährungssicherung aufgebaut werden können.

Dass deutsche Amtsveterinäre quasi garantieren sollen, dass in außereuropäischen Ländern die Tierschutzbestimmungen eingehalten werden – ansonsten machten sie sich der Mittäterschaft der Tierquälerei schuldig – ist kaum möglich. Und dennoch muss das geklärt werden.

Das Verwaltungsgericht in Gießen hat vergangene Woche einem Eilantrag zugestimmt, dass die Amtsveterinäre des Landkreises Marburg-Biedenkopf einen Rindertransport zu einer Sammelstelle in Niedersachsen für den Export nach Algerien genehmigen müssen. Nur die dortigen Tierärzte seien für die Ausfuhrpapiere verantwortlich. Wenn der Erlass vor Gericht keinen Bestand hat, dann ist das Vorpreschen Hessens fragwürdig.

Cornelius Mohr – LW 12/2019