Ãœber den Feldwegebau, deren Nutzung und Pflege informiert

Jahreshauptversammlung des VJE im Altkreis Waldeck

Vorstandswahlen, Abschied, Tätigkeit des Landesverbands und ein Referat über Rechtsfragen auf Feldwegen bestimmten die Versammlung der Jagdrechtsinhaber und Eigenjagdbesitzer (VJE) im Altkreis Waldeck vorletzte Woche Twistetal-Mühlhausen.

Der neue Vorstand des Verbandes der Jagdrechtsinhaber im Altkreis Waldeck, von links: Dr. Hans Bernd Freiherr von Dalwigk, Otto Griesel, Antonius Emde, Heinrich Wilhelmi, Dieter Gockel, der neue zweite Vorsitzende Herbert Knipp, der Vizepräsident des Hessischen Bauernverbandes, Armin Müller, Heinz Brühmann, Vorsitzender Karl-Ernst Grünhaupt, Detlef Michel und Geschäftsführerin Stephanie Wetekam.

Foto: Ute Germann-Gysen

Zur Eröffnung der Mitgliederversammlung riefen VJE-Kreisvorsitzender Karl-Ernst Grünhaupt und der Vorsitzenden des Landesverbandes (VJEH), Armin Müller, zur Geschlossenheit auf, um die Interessen der Landeigentümer als Jagdrechtsinhaber weiterhin zu wahren. VJE-Geschäftsführerin Stephanie Wetekam legte den Finanzbericht vor. Dabei erinnerte sie an das gut besuchte Wildschadenseminar im vergangenen Jahr. In diesem Jahr plant der Verband eine Lehrfahrt nach Arnsberg im Sauerland zur Betrachtung eines Systems für Rehwild-Monitoring.

Aktuelle Diskussion über die Jagdsteuer

In Hessen gibt es zurzeit 1 550 Jagdgenossenschaften mit etwa 950 000 ha bejagbarer Fläche, berichtete Landesvorsitzender Armin Müller. Welche gesetzgeberischen Nachteile ein lockerer Zusammenschluss von Besitzern dieser Flächen haben könne, ließe sich in Baden Württemberg derzeit beobachten und habe seinen Gipfel in der Abschaffung des seit 1848 bewährten Jagdgesetzes gefunden, was sich jetzt „Wildtiermanagement“ nenne. Der Hessische Jagdverband habe sich auseinandertreiben lassen. Die etwa 50 Mitglieder des Ökologischen Verbandes hätten gesetzgeberisch gleiches Gewicht, wie fast 20 000 Mitglieder im Hessischen Jagdverband. Sogar Füchse und Waschbären hätten jetzt eingeschränkte Jagdzeiten und weitere Einschränkungen seien geplant. Für ein Rechtsgutachten gegen die neue Verordnung sucht Müller zwei exemplarische Niederwildreviere, in denen die Einschränkungen des Jagdrechts die Verpachtbarkeit beeinträchtigt. Als eines der wichtigsten Themen des Landesverbandes betrachtete Müller die Jagdsteuer, die in der Hälfte der Hessischen Landkreise, so auch in Waldeck-Frankenberg, immer noch erhoben werde. Vereinbart sei ursprünglich gewesen, diese Steuer an die Haushaltsentwicklung zu koppeln.

Die Rahmenbedingungen im Feldwegebau erläutert

„Auf Feldwegen zählt die Straßenverkehrsordnung“, so Wolfgang Koch. Der Vortrag des Assessors im Justizreferat des Hessischen Bauernverbandes mit dem Titel „Rahmenbedingungen im Feldwegebau“ stieß hinsichtlich Benutzungsrecht, Randbewuchs-Pflege und Umwidmung auf großes Interesse. Zwischenfragen gab es wegen Radfahrern, die sich von landwirtschaftlicher Nutzung der „beschränkt öffentlichen Wege“ beeinträchtigt zeigten.

Als Baulastträger eines Feldweges kann die Gemeinde den Benutzerkreis beschränken. Hierzu erklärte Assessor Koch das Zeichen 250 – rundes weißes Schild mit roter Umrandung: Verbot für Fahrzeuge aller Art. Wo dieses Zeichen nur mit dem Zusatzschild „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ angebracht ist, müssen Radfahrer absteigen und ihr Vehikel schieben. Dabei zählt zum landwirtschaftlichen Verkehr auch der PKW des Beraters, der Flächen begutachtet, oder der Bäuerin, die nach den Pflanzen schaut.

Ist der Weg zusätzlich für Fahrräder freigegeben, so gilt der Grundsatz ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme. Grüne Schilder mit Radfahrer-Piktogramm zählten nicht zu offiziellen Verkehrsschildern. Umstritten seien verschließbare Pfosten, deren Auf- und Abschließen für den Landwirt unzumutbar sein kann. So hatten die Eilanträge von Landwirten aus dem Main-Taunus-Kreis gegen ihre Gemeinde im Jahr 1996 Erfolg vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof.

Bepflanzen von Feldwegerändern

Das Bepflanzen der Feldwegeränder sei erlaubt. Der überhängende Bewuchs müsse aber in angemessener Frist zurückgeschnitten werden. Schattenwerfende hohe Bäume werden von der Rechtsprechung nicht als negative Einwirkung der daneben wachsenden Feldfrucht beurteilt. Die drei Meter breiten Teerdecken, die nach den Flurbereinigungen der 1960-er und 70-er Jahre angelegt wurden, reichten heute gewöhnlich nicht mehr aus. Feldwege können laut Koch auch eingezogen werden. Dies bedürfe eines öffentlichen Einziehungsverfahrens, danach könne ein Pachtvertrag mit der Gemeinde abgeschlossen werden, informierte der Justitiar des Hessischen Bauernverbandes.

Gründungsmitglieder Heinz Brühmann und Otto Griesel

Zwei Gründungsmitglieder wurden nach 21-jähriger Vorstandsarbeit geehrt und aus dem Vorstand entlassen: Otto Griesel hat sich als Beisitzer mit kommunalpolitischem Sachverstand stets gewinnbringend eingebracht, so Vorsitzender Grünhaupt.

Heinz Brühmann stärkte den Verband als stellvertretender Vorsitzender und kämpfte für die Belange des Verbandes. Neuer zweiter Vorsitzender wurde Herbert Knipp. Mit dem Veterinäramtsmitarbeiter Detlef Michel aus Volkmarsen gewinnt der Vorstand tiergesundheitliche Unterstützung. Neu kommt auch der Landwirtschaftsmeister Heinrich Wilhelmi aus Twistetal in den Vorstand. Einstimmig bestätigt wurde der Vorsitzende Karl-Ernst Grünhaupt. Weiter zum Vorstand zählen Dr. Hans Bernd Freiherr von Dalwigk, Antonius Emde und Dieter Gockel.

Germann-Gysen  – LW 19/2016