Unbürokratische Hilfe

In Hessen ist es gelungen, mit dem Instrument der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) den Landwirten in den Grünlandregionen schnell und unbürokratisch eine finanzielle Hilfe zukommen zu lassen. Vergangene Woche sind die Gelder in Gesamthöhe von rund 5 Mio. Euro an die Betriebe ausgezahlt worden, so wie es die Landesregierung versprochen hatte. Der Wille, die prekäre Liquiditätslage der Milchviehbetriebe zumindest etwas zu lindern, aber auch das Verständnis für die besondere Bedeutung der landwirtschaftlichen Betriebe als Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum, ist hoch anzuerkennen. Bundesweit war diese Maßnahme einzigartig.

Leider kommt es bei der Hilfe, weil sie nun einmal schnell und ohne bürokratische Hürden kommen sollte, zu Streuverlusten. Es werden zwar viele Milchviehhalter erreicht, aber eben nicht alle oder aber Betriebe, die nicht melken. Für alle diejenigen, die nichts bekommen, ist der Ärger verständlicherweise groß: Ackerbauern und Schwei­nehalter und alle Betriebe, die nicht im benachteiligten Gebiet liegen, die aber genauso unter der Misere leiden. Die Alternative wäre allerdings gewesen, nichts zu machen, oder Verfahren zu entwerfen, die erst noch von der EU hätten genehmigt werden müssen und die Hilfen damit stark verzögert hätten. Im Falle des Hilfspakets der EU für den Milchsektor wird gerade dies voraussichtlich der Fall sein. Das Antragsverfahren für die mit einer Milchmengenreduzierung verbundenen Hilfe wird Ende August eröffnet. Nach der Referenzperiode von Oktober bis Ende Dezember muss der teilnehmende Landwirt voraussichtlich Mitte Februar einen Nachweis über die Mengenreduzierung erbringen. Bis das Geld dann auf dem Konto der Betriebe ist, ist es sehr spät, denn gerade jetzt müssen Pflanzenschutzmittel und Saatgut gekauft, im Herbst die Pachten bezahlt werden. In der Zwischenzeit hat der teilnehmende Landwirt durch die Mengenreduzierung zudem noch ein geringeres Einkommen. Besonders für Betriebe, die investiert haben, ist der Ausfallpreis von voraussichtlich 14 Cent pro Kilogramm Milch außerdem zu gering, um an eine Mengenreduzierung zu denken. Gleichwohl ist auch hier das Bestreben der Politik anzuerkennen, zu einer Marktentlastung beizutragen.

Cornelius Mohr – LW 32/2016