Unterstützung in der Pflege
Besonders kräftezehrend ist die Pflege von Familienmitgliedern, die nur noch wenig bis gar nichts mehr selbstständig verrichten können, sowie die Pflege von an Demenz Erkrankten, die permanent beaufsichtigt werden müssen. Pflegende Angehörige sollten sich daher in regelmäßigen Abständen Gedanken machen, ob sie alle Pflegetätigkeiten noch selbst bewältigen können. Für Entlastung kann beispielsweise eine Haushaltshilfe sorgen oder die Inanspruchnahme einer Kurzzeit- oder Tagespflege, eines ambulanten Pflegedienstes, die Rundumbetreuung durch eine Pflegekraft oder die Unterbringung in einem Pflegeheim.
Sich helfen zu lassen, fällt allerdings vielen Familien schwer. Mitunter liegt das an der Sorge, dass das soziale Umfeld dafür kein Verständnis aufbringen könnte. Das schlechte Gewissen, die Pflege eines nahen Angehörigen nicht alleine zu schaffen, kommt dazu. Je nach individueller Situation kann es jedoch verantwortungsvoller sein, sich bei der Pflege professionell unterstützen zu lassen. Die Dauerbelastung kann dazu führen, dass Pflegende selbst krank werden. Das hilft niemandem.
Mehr Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verspricht das Pflegestärkungsgesetz II, dessen Entwurf vergangene Woche vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Ein neues Begutachtungsverfahren, das körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst, und eine Umstellung der LeistungsÂbeträge (statt drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade) wird allerdings voraussichtlich erst Anfang 2017 wirksam werden. Insbesondere Demenzkranke sollen dann besser in die Leistungen der Pflegeversicherung einbezogen werden. Es soll mehr berechtigte Leistungsempfänger geben und auch mehr Pflegegeld. Das ist begrüßenswert – wird aber teuer.
Stephanie Lehmkühler – LW 34/2015