Vereinfachung durch Kaputt-Regulieren

Der Deutsche Bauernverband hat kürzlich die Umsetzung der EU-Greening-Vorgaben als erfolgreich bezeichnet. Das Greening beinhaltet neben Vorgaben zum Grünlanderhalt und zur Fruchtartenvielfalt auf Ackerflächen auch die Anlage von Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) auf 5 Prozent der im Betrieb bewirtschafteten Ackerfläche.

Die Möglichkeiten zur Erfüllung des ÖFV-Anteils sind relativ vielfältig, aber auch ebenso komplex in der Ausführung, denn es gibt für die verschiedenen Kulturen (wie Untersaaten, Leguminosen, Rand- und Pufferstreifen, Zwischenfrüchte, Brachen usw.) zahlreiche Beschränkungen und Anbauvorschriften, die zur Anerkennung erfüllt werden müssen. Vereinfachungen, die auch der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen zugutekommen, werden daher dringend gesucht.

EU-Agrarkommissar Phil Hogan hat sich Vereinfachungen in der EU-Agrarpolitik auf die Fahne geschrieben und Mitte Juli diesbezüglich Änderungsvorschläge zum Greening vorgestellt. Bei genauerer Betrachtung haben sich diese leider als wenig hilfreich erwiesen, und besonders das Ansinnen Hogans, auf ÖVF keine Pflanzenschutzmittel mehr zuzulassen, ist auf deutliche Kritik gestoßen. Dies würde den gerade auflebenden Anbau von heimischen Körnerleguminosen auf diesen Flächen wieder einbrechen lassen. Denn der Anbau von Erbsen und Ackerbohnen ist ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oft nicht wirtschaftlich.

Das hat auch ein Bericht des Pflanzenschutzdienstes Hessen in der letzten LW-Ausgabe bestätigt: Im aktuellen Anbaujahr sind bei Körnerleguminosen erhebliche Schäden durch Viruserkrankungen aufgetreten. Diese sind derzeit nur über die Bekämpfung der übertragenden Blattläuse zu kontrollieren, und daher ist es vor allem im Ökologischen Anbau zu erheblichen Ertragsausfällen gekommen. Wenn Hogan unter Verein­fachung versteht, etliche Alter­nativen im Greening durch Auflagen so unwirtschaftlich zu machen, dass sie praktisch nicht mehr in Betracht kommen, könnte er sein Ziel erreicht sehen. Die Praxis sieht das anders.

Karsten Becker – LW 34/2016