Warten auf die Kompensationsverordnung

Auf dem Bauerntag in Fürstenfeldbruck hatten Bundesumweltminister Peter Altmaier und Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner noch die Erwartung geweckt, dass in Kürze – Frau Aigner sprach vom Juli – ein Entwurf für eine Kompensationsverordnung vorgelegt wird. Jetzt sieht es so aus, dass man frühes-tens Ende des Jahres damit rechnen kann. Darüber, ob dies tatsächlich auch an Widerständen auf Beamtenebene im Bundesumweltministerium liegt, lässt sich nur spekulieren.

Die Zeit drängt, weil mit der Energiewende und dem damit verbundenen Infrastrukturausbau Eingriffe in die Natur und ins Landschaftsbild im großen Stil erfolgen werden. Die Bauern sehen noch mehr Flächenverluste auf sich zukommen, weil diese Eingriffe naturschutzrechtlich ausgeglichen werden müssen und dies bislang vorrangig auf landwirtschaftlichen Flächen geschieht.

Nach dem im Jahr 2010 in Kraft getretenen neuen Bundesnaturschutzgesetz müsste das nicht so sein. Denn hiernach ist schon vorrangig zu prüfen, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- oder Pflegeauflagen erbracht werden kann.

Doch diese Möglichkeiten werden in der Praxis und in manchen Ländergesetzen nicht hinreichend angewendet beziehungsweise anerkannt. Deshalb ist eine Kompensationsverordnung, die die Maßnahmen entsprechend bundesweit verbindlich und einheitlich vorschreibt, für die Landwirtschaft von großer Bedeutung.

Der ebenfalls im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehene monetäre Ausgleich müsste ebenfalls stärker genutzt werden, insbesondere bei Eingriffen ins Landschaftsbild wie sie beispielsweise Strommasten darstellen. Allerdings darf dies nicht dazu führen, dass Umweltbehörden mit dem Geld Flächen kaufen, die wiederum der Bewirtschaftung entzogen werden.

Cornelius Mohr