Wem gehören unsere Kinder?
Zur Kontroverse um die frühe Fremdbetreuung
Bald ist es so weit. Ab August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder unter drei Jahren. Das Kinderförderungsgesetz vom Dezember 2008 bildet die gesetzliche Grundlage für den Ausbau der sogenannten U3-Betreuung. Sie zielt auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und soll Bildungschancen für Kinder aus bildungsfernen Schichten und von Alleinerziehenden verbessern oder im kinderarmen Deutschland gar die Bereitschaft steigern, überhaupt Kinder zu bekommen. Ergänzt wird das Gesetz durch das sogenannte Betreuungsgeld: Eltern, die auf einen U3-Platz verzichten, erhalten dafür anfangs 100 Euro pro Monat.
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