Wertästung von Laubbäumen

Auch das Laubholz steigert seinen Wert durch eine Ästung

Grundsätzlich gilt unter Förstern, dass eine Wertästung dann sinnvoll ist, wenn anders die notwendige Zahl von Wertträgern im Bestand mit einer gewünschten astfreien Schaftlänge nicht oder nur zu spät erreicht werden kann. Die Voraussetzungen zur Qualitätsholzerzeugung sollten allerdings gegeben sein.

Wird beim Sägen ein Astring gelassen, dauert das Überwallen länger und Pilze haben eher die Gelegenheit einzudringen.

Neben der Stärkeklasse wird der Wert des Laubholzes bedeutend von der Holzqualität bestimmt. Und die Holzqualität wird entscheidend von der Astigkeit beeinflusst. Die Astigkeit gilt als wichtigstes Kriterium bei der Einteilung in die Güteklassen. Ziel der meisten Laubbaum-Pflegekonzepte in den Landesforstverwaltungen ist es, astfreies und damit qualitativ hochwertiges, stark dimensioniertes Stammholz in kurzen Produktionszeiträumen zu erziehen. Die Holzqualität kann durch die Standraumgestaltung und die Wert­ästung beeinflusst werden.

Äste sollten nicht stärker als 4 cm sein

Grundsätzlich können alle Laubbaumarten geästet werden. Doch im Normalfall versucht man durch waldbauliche Maßnahmen die Selbstreinigung durch ausreichend dichte Bestandsbegründung oder die Erziehung unter Schirm zu fördern. Dies gelingt bei den Totasthaltern Kirsche und Nussbaum nur bedingt. Eine Wertästung bei Laubbäumen wird jedoch auch notwendig, wenn die Bestände von vorneherein mit einer geringeren Baumzahl etabliert werden, um mehr Stabilität zu gewinnen.

Welche Bäume sind astungswürdig? Hier hat sich gezeigt, dass vor allen Dingen vorherrschende und herrschende Bäume geeignet sind. Sie sollten nicht zu starkastig sein, das bedeutet, der Astdurchmesser sollte nicht größer als 4 cm bis zur Stammhöhe haben. Der Baum sollte gesund, geradschaftig, mit gleichmäßiger Krone und ohne Verletzungen sein.

Damit der Baum auch nach dem Wertästen noch ohne Verletzungen oder Rindeneinrissen bleibt, ist das richtige Werkzeug einzusetzen und

dieses geschärft bereitzuhalten. Die maximale Aststärke liegt bei 4 cm ohne Rinde. Mindestens 50 Prozent der Baumhöhe sollten als grüne Krone erhalten bleiben. Bei Frost sollte nicht geastet werden.

Wie wird vorgegangen? Wird ein Ausreißen der Rinde befürchtet, dann ist ein Entlastungsschnitt von unten sinnvoll. Das ist derzeit im grünen Zustand besonders zu beachten, da die Äste schwerer sind. Grundsätzlich beginnt die Wertästung bei den steilen und dicken Ästen. Das nennen die Forstleute die „selektive Vorästung“ Sie ist hauptsächlich bei Laubbäumen anzutreffen. Dünnere und weniger steile Äste werden noch einige Jahre belassen, um weiterhin zum Dickenwachstum beizutragen. Die Wertästung kann im Alter von 20 Jahren bei einem Durchmesser von zirka 18 cm starten und alle fünf Jahre bis zum Alter von 30 Jahren durchgeführt werden. Die erste Ästung erfolgt bis zu einer Stammhöhe von 5 m, die nächste bis 8 m und wenn möglich noch eine bis 10 m.

Je höher geastet wird, desto teurer wird das Verfahren. Wenn es anfangs noch ausreicht die Teleskopsäge zu schwingen, wird sehr bald die Leiter gebraucht. Wird die Klappleiter senkrecht an den Baum gestellt, ist diese mit einem Ratschgurt am Baum zu fixieren.

Und was bringt der Aufwand? Lohnt sich das? Eines vorneweg: Für die Laubbaumastung gibt es noch nicht genügend Erfahrungswerte, doch erste Zeitmessungen für die Ästung von Kirsche, Esche, Ahorn und Eiche lieferte Simeon Springmann vom Institut für Waldwachstum der Uni Freiburg. Springmann unterscheidet zwischen der selektiven Vorästung und der quirlweisen Aufästung, bei der die kleineren Äste auch beseitigt werden. Laut seinen Messungen können bei der quirlweisen Aufästung fünf bis elf Bäume pro Stunde geastet werden, die Kosten liegen zwischen 2,80 Euro und 6,14 Euro pro Ästungsdurchgang und Baum. Bei der selektiven Vorästung ist

eine Leistung von drei bis 13 Bäumen pro Stunde möglich, die Kosten liegen hier zwischen 2,36 und 10,23 Euro pro Ästungsdurchgang und Baum.

Einer Berechnung der KWF zufolge sei ein Mehrertrag von 1 450 Euro pro Baum möglich, wenn dieser geästet wurde. Allerdings gibt es einen Haken: Es muss dokumentiert werden, dass der Baum geästet wurde. Dies kann durch Markierung erfolgen oder durch schriftliche Aufzeichnungen, aus denen die Jahre der Ästung, Ästungshöhe, BHD und Alter bei Beginn der Ästung hervorgehen.

zep – LW 28/2013