Wildschaden – was nun?
Gerade Schwarzwild richtet imÂmer öfter Großschäden in der Landwirtschaft an. Jagdwissenschaftler erklären das mit dem Anstieg des Wildbestandes, aber auch mit der Störung durch den Menschen. Ist das Wildschwein erst einmal in hochwachsenden Kulturen, nützt auch ein ElektroÂzaun nichts mehr. Es verbleibt im ergiebigen Maisfeld schon deshalb, weil dies zugleich eine ruhige Zone ist. Denn nur zu oft wird in der Nähe gebellt, gebiked oder querfeldein gejoggt. Spätestens nach der Ernte der Äcker kommen dann die Wiesen dran.
Um diese insbesondere vom SchwarzÂÂwild verursachten Probleme in der Landwirtschaft zu entschärfen, ist die enge Zusammenarbeit von Landwirten und Jägern nötig. Vor allem auch Verständnis für die Anliegen des anderen. Oft ist der von einem Wildschaden betroffene Landwirt in Bezug auf sein richtiges Verhalten nach dem Feststellen sowie der Regulierung des Schadens verunsichert.
Es empfiehlt sich, einen Wildschaden gleich nach dem Feststellen dem Jäger mitzuteilen. Wichtiger AnsprechÂpartner ist auch der örtlich beauftragte WildschadenÂschätzer. Dieser besichtigt den SchadensÂort und erhebt die erforÂderlichen Angaben für eine Schadensregulierung. Unterstützung bieten auch die jährlich im September neu herausgegebenen und damit aktualisierten Richtwerte zur Schadensregulierung. In Rheinland-Pfalz werden diese von der Landwirtschaftskammer und in Hessen vom RegierungspräÂsidium in Kassel erarbeitet.