Willkür bei der Pflanzenschutzmittel-Zulassung
Nach diesem Vorbehalt sollen Landwirte, die solche Mittel nutzen wollen, auf ihren Äckern einen Mindestanteil an Lebensräumen garantieren, und zwar ab 1. Januar 2020. Auf diesen Flächen, im Schnitt sollen das, je nach ökologischer Wertigkeit,
10 Prozent sein, dürfen dann unter anderem keine Pflanzenschutzmittel gespritzt werden. 18 Mittel, die zur Wiederzulassung anstanden, wurden kürzlich vom UBA schon mit diesem Vorbehalt belegt. Das BVL, das zum Geschäftsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums gehört, hat sie aus diesem Grund nur bis Ende 2019 verlängert.
Dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an Bedingungen wie Ausbringungszeiten, Bienenflug oder an die Einhaltung von Abständen zu Gewässern geknüpft ist, ist den spezifischen Eigenschaften der Mittel geschuldet und nachvollziehbar. Eine Produktionseinschränkung auf 10 Prozent der Fläche hat mit dem einzelnen Mittel aber nichts zu tun.
Svenja Schulze und das Bundesumweltamt (UBA) schnitzen sich ihr eigenes Recht. Die Ankündigung zu dieser Guerilla-Taktik bei der Zulassung hat die Bundesumweltministerin kurz nach Regierungsantritt gemacht und war auch eine Retourkutsche für die kurz zuvor erteilte Zustimmung des vormaligen Bundeslandwirtschaftsministers Christian Schmidt, zu einer fünfjährigen Zulassungsverlängerung von Glyphosat.
Juristisch ist dieser Eingriff ins Eigentum noch nicht abschließend geklärt. Ein Bestand dieser Regelung würde einen weiteren Grund für die Bauern liefern, ihr Vertrauen in den Rechtsstaat und in die Politik zu verlieren.
Cornelius Mohr – LW 13/2019