Wind-an-Land-Gesetz – wie sieht die Umsetzung aus?
Viel Wirren und Unsicherheiten – WEA langsam angehen
Seit 1. Februar diesen Jahres gilt das „Wind-an-Land-Gesetz“, das den Ausbau der Windkraft deutlich beschleunigen soll. Bis ins Jahr 2032 sollen laut Bundesregierung zwei Prozent der Bundesfläche mit Windenergieanlagen (WEA) bestückt sein. Während in den Behörden und draußen viel Unsicherheit herrscht, kündigt sich mit der Photovoltaik-Strategie bereits die nächste Änderungsgwelle an. Auf diese Weise soll die Energiesouveränität Deutschlands zurückgewonnen werden. Die Auswirkungen in den ländlichen Räumen reichen von Hoftorverträgen bis zu Unfrieden in den Dörfern.
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