Winzerschorle ohne Winzer
Land Rheinland-Pfalz hat Rechtsstreit verloren
Das Land Rheinland-Pfalz hat einen rechtlichen Namensstreit um den Begriff „Winzerschorle“ verloren. Das zuständige Oberverwaltungsgericht hat befunden, dass eine Weinschorle unter der Bezeichnung „Winzerschorle“ vertrieben werden darf, auch wenn sie nicht in einem Winzerbetrieb hergestellt wurde.
Darf eine Weinschorle „Winzerschorle“ heißen, obwohl sie gar nicht vom Winzer stammt? Ja, sagt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 11. September 2013, das jetzt erst veröffentlicht wurde. Danach ...
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