Wirtschaftswege und Drainagen intakt halten

Ortstermin mit Landwirten in Hünfelden-Kirberg

Kürzlich wurde ein Ortstermin von Landwirten in der Gemeinde Hünfelden im Landkreis Limburg-Weilburg gemeinsam mit der Bürgermeisterin und Mitarbeitern der Gemeinde in Kirberg anberaumt. Dabei ging es um die Situation der Flurneuordnung, ihre Bedeutung für die Agrarstruktur und um die Instanderhaltung von Feldwegen.

Von links: Bernd Kurz, Michael Becker (beide Gemeinde Hünfelden), die Landwirte Jürgen Ax und Franz Faßbender sowie Bürgermeisterin Silvia Scheu-Menzer und Klemens Hofer (Ortslandwirt Kirberg).

Foto: KBV

Mit Einführung des neuen Flurbereinigungsgesetzes vom 14. Juli 1953 beschloss die damals selbstständige Gemeinde Kirberg eine Flurneuordnung anzustreben. Daraufhin wurde vom Landeskulturamt Wiesbaden durch Beschluss vom April 1954 die Flurbereinigung für die Gemarkung Kirberg mit Ausnahme der Ortslage, des Waldes, der Gärten und der geschlossenen Obstanlagen festgestellt.

Grund dafür war die Verbesserung der Agrarstruktur, insbesondere die Zusammenlegung und wirtschaftliche Gestaltung des ländlichen Grundbesitzes und die Verbesserung des Wegenetzes.

Fläche zum Anlegen von Wirtschaftswegen nötig

Von den damals 951 ha Gesamtfläche aller Grundstückseigentümer wurden jedem privaten Grundeigentümer 3 Prozent seiner Fläche für das Anlegen von Wirtschaftswegen einbehalten, das heißt er musste einen Verlust von drei Prozent seines Grundeigentums hinnehmen. Im Jahr 1956 erfolgte die vorläufige Besitzeinweisung in die neu zugeschnitten Flächen, im Jahr 1959 wurde die Flurbereinigung abgeschlossen.

Für die Instandhaltung ist Gemeinde verantwortlich

Das Wirtschaftswegenetz und die Drainagen wurden der Gemeinde Kirberg übereignet mit der Auflage, für die Instandhaltung zu sorgen und etwa anfallende Einnahmen durch Verpachtung oder Verkauf von Feldwegen für den Wirtschaftswegebau zu verwenden. Gleichzeitig erhielt die Gemeinde Land in Ortsrandlage im Hinblick auf künftige Erweiterungen. In den schriftlichen Vereinbarungen des Verfahrens wird festgelegt, dass die Gemeinde Kirberg zur Pflege der von ihr zu unterhaltenden Wege einen Wärter anzustellen und ein Schauamt zu bilden hat. Dieses besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzender, dem Ortslandwirt und je einem Ver­tre­ter aus der Gruppe der größeren, mittleren und kleineren Grundeigentümern, sowie dem Wegewärter – heute dem Bauhofsleiter. Aufgabe des Schauamtes ist es, den ordnungsgemäßen Zustand der Wege zu überwachen.

Landwirtschaft hat viele Ackerflächen verloren

57 Jahren nach Durchführung der Flurneuordnung bleibt festzustellen, dass nur noch circa 800 ha als landwirtschaftliche Nutzfläche dienen, etwa 150 ha sind durch die Erschließung von Baugebieten der Landwirtschaft verloren gegangen und größtenteils versiegelt worden. Auf Initiative der Kirberger Landwirte hat Bürgermeisterin Silvia Scheu-Menzer das Schauamt einberufen, soweit aus Unterlagen nachzuvollziehen zum ersten Mal nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens. Wichtige anstehende Reparaturarbeiten an befestigten Wegen wurden besichtigt. Einhergehend durch Wasserleitungsbau, Verlegung von Datenkabeln für Telefon und Internetverbindungen, sowie die fortschreitende Modernisierung in der Land- und Forstwirtschaft mit immer schwerer und größer gewordenen Arbeitsmaschinen und Transportfahrzeugen sind die Wirtschaftswege über die vergangenen knapp 60 Jahre arg in Mitleidenschaft gezogen worden. Notwendige Baumaßnahmen wurden besprochen. Dabei wurden Erkenntnisse gesammelt über anstehende finanzielle Aufwendungen, die in den nächsten Jahren bei der Erstellung von Haushaltsplänen der Gemeinde Hünfelden berücksichtigt werden sollten. Hier kommt die Umsetzung des durchgeführten SILEK Verfahrens (Schwerpunkt Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept) der Gemeinde Hünfelden bei der Fi­nan­zierung durch Einbeziehung von Fördermaßnahmen des Landes Hessen zugute. Nach dreistündiger Rundfahrt und den daraus gewonnenen Erkenntnissen wurde die Besichtigung beendet. Im nächsten Jahr soll wiederum eine Wegeschau stattfinden.

kbv-lm – LW 49/2016