Zustimmung zur Erhöhung des Kammerbeitrags erhalten
Außerordentliche Vollversammlung in Bockenau
„Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht – jetzt ist das Land an der Reihe“ – das ist die Kernaussage der außerordentlichen Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, und sie stammt von deren Präsidenten, Ökonomierat Michael Horper. Der Präsident kommentierte damit die vorangegangene Abstimmung über die „Neufestsetzung und Erhöhung des Kammerbeitrags“. Dies berichtet die LWK in einer Pressemitteilung.

Foto: Heiko Schmitt / LWK
Grundsteuerreform in den Blick nehmen
Zunächst muss die Grundsteuerreform in den Blick genommen werden. „Die Neufestsetzung des Kammerbeitrags wurde notwendig, weil sich die Bemessungsgrundlage durch die Grundsteuerreform verändert. Und der Beschluss muss jetzt zeitnah herbeigeführt werden, damit die Kommunen dies bei ihren Bescheiden ab Januar 2025 berücksichtigen können“, erläuterte Kammerdirektor Dr. Markus Heil. „Bisher liegen wir durch den Kammerbeitrag, dem ein Hebesatz von 123 Prozent zugrunde liegt, bei Planeinnahmen in Höhe von 7,3 Millionen Euro“. Um nach Inkrafttreten der Grundsteuerreform dieselbe Summe zu erreichen, müsse der Hebesatz auf knapp 160 Prozent steigen, da die Summe der Grundsteuermessbeträge für die Grundsteuer A ab 2025 deutlich niedriger ausfällt. Also bliebe bei einer solchen Umrechnung die Belastung der Beitragszahler in Summe gleich, erklärte Markus Heil weiter. Dieser Teil ist als „Neufestsetzung“ zu bezeichnen.
lwk rlp – LW 38/2024