Zwischenfrüchte mit ökologischem Mehrwert

Der Anbau von Zwischenfrüchten hat durch die Greening-Vorschriften der EU eine deutliche Aufwertung erfahren. Sie können mit dem Faktor 0,3 als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) anerkannt werden, das heißt, mit knapp 16,7 Prozent Zwischenfrüchten – nach Greening-Vorgaben angebaut – sind die geforderten Vorrangflächen erfüllt (5 Prozent der Ackerflächen müssen i.d.R. als ÖVF angelegt werden). Allerdings werden durch die Gree­ning-Vor­ga­ben zur Artenzusammensetzung und Düngung, zum Aussaat-Zeitpunkt, zur Standzeit und zum Pflanzenschutz (ist untersagt) die Möglichkeiten im Zwischen­frucht­­bau deutlich eingeschränkt.

Je nach angebauten Hauptfrüchten sind also entsprechende Zwischenfruchtmischungen anzubauen, die sowohl phytosanitär als auch arbeitswirtschaftlich zur Fruchtfolge passen. Bei Rüben oder Raps sollte beispielsweise bei Nematodenbefall auf resistente Gelbsenfsorten zurückgegriffen oder bei Kohlhernie-belasteten Flächen ganz auf diesen Gemengeanteil verzichtet werden. Wenn Wirtschaftsdünger zu den Zwischenfrüchten gegeben werden, sollte man auf Leguminosen verzichten, da diese weniger effizient Nährstoffe binden.

Nach Mais wird es zeitlich für die Zwischenfruchtbestellung eng, weil diese – um als ÖVF anerkannt zu werden – vor dem 1. Oktober erledigt sein muss. Die Platzierung vor Mais nach Getreidevorfrucht ist allerdings ideal, da das Getreide früh räumt und der Boden vor der Mais-Aussaat fast ein Dreivierteljahr unbedeckt ist. Da greifen dann die Hauptziele des Zwi­schen­frucht­­anbaus: N-Fixierung und Erosionsschutz.

Problematisch sind auch die Vorschriften zur Artenzusammensetzung, vor allem dann, wenn man diese selbst zusammenstellen möchte, denn es müssen mindestens zwei Arten enthalten sein, von welchen eine nicht mehr als 60 Prozent der Samenzahl einnehmen darf. Oft sind aber keine TKG für solches Saatgut angegeben. Mittlerweile haben die Saatguthäuser reagiert und bieten zumindest entsprechende Zwischenfruchtmischungen als „Greening-konform“ an.

Wie man trotz aller Einschränkungen erfolgreich „Greening-Zwischen­früchte“ anbauen kann, lesen Sie im Schwerpunkt Zwischenfruchtanbau ab Seite 9.

Karsten Becker – LW 23/2015