Fast ein Dutzend Rinderrassen auf den Lahnwiesen vorgestellt
Hervorragend besetzte Tierschau in Runkel
Das direkt an der Lahn liegende Tierschaugelände in Runkel bot auch dieses Jahr wieder hervorragende Voraussetzungen für die Durchführung der Kreisrinderschau, die sich dort bestens etabliert hat.

Foto: Jost Grünhaupt
Ergebnisse bei den Milchrassen
Sehr gute Qualität bei den Holsteinkühen bekamen die Zuschauer präsentiert und die mit hervorragenden Körper- und Eutermerkmalen ausgestattete Destry-Tochter Smilia aus dem Zuchtbetrieb von Burkhard, Monika und Marco Hölz, Weinbach, erhielt den Siegertitel bei den jüngeren Klassen, gefolgt von der sehr edlen, ausdrucksvollen Red Holsteinkuh Annabelle, eine Dixieland-Tochter von Norbert Breithecker, Ellar.

Foto: Robin Klöppel
Zuchtziele der weiteren Rassen erläutert
Eine große Zahl an weiteren Rassen wurde ebenfalls in Runkel ausgestellt und die Zuschauer erhielten hier einen hervorragenden Überblick über die Zuchtziele anhand der vorgestellten Kollektionen. Hier waren vertreten der Zuchtbetrieb Löw GbR aus Würges (Fleckvieh), Nils Schwantes aus Wettenberg (Charolais), Karsten Watz aus Hüttenberg (Limousin), Florian Seum aus Hungen (Limousin), Dietmar Winter von Hof Rohrbach (Zwergzebu), Alexander Kupfer aus Taunusstein (Blonde d´Aquitaine), Thomas Klein aus Villmar (Pinzgauer), Arno Molter aus Heidenrod (Galloway), Struthhof GbR aus Weilrod (Galloway), Stefan Horn aus Bad Wildungen (Galloway), und Torsten Zeutzheim aus Grünberg (Dexter).
ADR-Plakette für Bulle von Thomas Klein
Dabei wurden die hervorragenden Rassemerkmale des Pinzgauer Bullen Benedikt von Thomas Klein mit dem SiegertiÂtel der Fleischrinderschau und einer ADR-Plakette in Bronze gewürdigt. Bei der Vergabe der Ehrenpreise im Schlussbild betonte Bürgermeister Friedhelm Bender die große Bedeutung dieser Veranstaltung für die Stadt Runkel und unterstrich damit die Wichtigkeit der Tierschau zur Darstellung des gesamten Spektrums der Rindviehhaltung in der gesamten Region von Westerwald über das Lahntal bis in den Taunus.
Grünhaupt, LLH Kassel – LW 38/2016