„Ein Hoch auf uns!“
Abschlussfeier der Grüne Berufe in Kirchheimbolanden
Die Band „Kleingartenanlage“ gab das Motto der Abschlussfeier der Grünen Berufe im südlichen Rheinland-Pfalz auf der Bühne vor: „Ein Hoch auf uns!“, wie es im gleichnamigen Song von Andreas Bourani heißt. Denn in Kirchheimbolanden feierten rund 240 Absolventinnen und Absolventen der Grünen Berufe aus dem südlichen Rheinland-Pfalz den Beginn ihres neuen Lebensabschnitts. Dies teilte die Landwirtschaftskammer in einer Pressemeldung mit.

Foto: LWK RLP / Verena Mecking
Hartelt, Vize-Präsident der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V., stellte außerdem fest: „Ihr habt Kenntnisse und Fertigkeiten bewiesen, um im Beruf erfolgreich zu arbeiten. Dabei gab es auch anstrengende körperliche Leistungen, ihr habt die Herausforderungen jedoch gemeistert.“

Foto: LWK RLP / Verena Mecking
Bei der „Runde der Praktiker“ berichtete der Jungwinzer Jannis Koch über seine Zukunftspläne und legte den Absolventen ans Herz, den „Blick über den Tellerrand hinaus zu wagen und in die Welt zu gehen“. Winzermeister Lennard Bierle berichtete aus erster Hand über alternative Berufswege abseits der Selbstständigkeit, während Winzermeisterin Alicja Acker zur Teilnahme an den Meisterkursen motivierte. Im südlichen Rheinland-Pfalz sieht die Bilanz bei den Grünen Berufen folgendermaßen aus:
- 106 Winzerinnen und Winzer
- 67 Gärtnerinnen und Gärtner
- 9 Helfer im Gartenbau
- 27 Landwirtinnen und Landwirte
- 14 Hauswirtschafterinnen
- 10 Pferdewirtinnen.
Den 40 Forstwirtinnen und Forstwirten wurden bereits im Waldbildungszentrum Hachenburg die Urkunden überreicht.
Neben den Absolventinnen und Absolventen wurden außerdem langjährige Prüferinnen und Prüfer geehrt. „Nur durch deren großes ehrenamtliches Engagement ist die Abnahme der Prüfungen möglich. Es ist also ein direkter Beitrag zur Sicherung unseres Berufsstandes“, unterstrich Vize-Präsident Ökonomierat Eberhard Hartelt die Bedeutung dieser Ehrung.
lwk rlp – LW 33/2025