Wie das mobile Schlachten im Betrieb umsetzen?
Neue EU-Regelung ermöglicht tierschonendes Verfahren
Mit dem neuen Kapitel VI a des Anhang III Abschnitt I Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (Veröffentlichung im EU-Amtsblatt voraussichtlich im Juli 2021) wird die Schlachtung im Herkunftsbetrieb von Rindern, Schweinen und Pferden unter Nutzung einer mobilen Schlachteinheit europaweit geregelt. Welche Beschlüsse die Arbeitsgemeinschaft „Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft“ (AFFL) dazu gefasst hat und wie damit diese EU-weit geltenden Regelungen in den Betrieben umgesetzt werden können, erläutert Dr. Veronika Ibrahim vom hessischen Landwirtschaftsministerium.
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