Wie das mobile Schlachten im Betrieb umsetzen?

Neue EU-Regelung ermöglicht tierschonendes Verfahren

Mit dem neuen Kapitel VI a des Anhang III Abschnitt I Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (Veröffentlichung im EU-Amtsblatt voraussichtlich im Juli 2021) wird die Schlachtung im Herkunftsbetrieb von Rindern, Schweinen und Pferden unter Nutzung einer mobilen Schlachteinheit europaweit geregelt. Welche Beschlüsse die Arbeitsgemeinschaft „Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft“ (AFFL) dazu gefasst hat und wie damit diese EU-weit geltenden Regelungen in den Betrieben umgesetzt werden können, erläutert Dr. Veronika Ibrahim vom hessischen Landwirtschaftsministerium.

Bis zu drei Rinder oder drei Pferde/Esel oder sechs Schweine können pro Schlachtvorgang in einem Betrieb betäubt, entblutet und dann auf direktem Weg in einen Schlachtbetrieb gefahren werden. Die Genehmigung ...

Login

Als Abonnent haben Sie freien Zugriff auf alle Bereiche von lw-heute.de.
Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Abo-Nummer und ihre Postleitzahl ein.

Noch kein Abonnent?

Ihr Abo – Ihre Vorteile – Jetzt sichern!

  • Vollzugriff zum Mitgliedsbereich auf www.lw-heute.de
  • Vollzugriff auf die Agrar Anzeigenbörse, dem größten Onlinemarktplatz für landwirtschaftliche Gelegenheitsanzeigen
  • Vielfältige Prämien zur Wahl
Jetzt abonnieren!