Ohne Pflanzenschutz kein Raps – und weniger Insekten

Hinweise zur Unkrautregulierung in Winterraps

Der Anbau von Winterraps hat sich in den letzten Jahren zu einer immer anspruchsvolleren „Disziplin“ entwickelt. Probleme mit neuen Schaderregern müssen unter ungünstiger werdenden Witterungsbedingungen bei gleichzeitig schwindenden chemischen Möglichkeiten (insbesondere bei Insektiziden) und zunehmenden Resistenzen gemanagt werden. Hinzu kommt, dass Pflanzenschutz in Raps, auch befeuert durch die Medien, von Öffentlichkeit und Politik sehr negativ gesehen wird. Dr. Dominik Dicke vom Regierungspräsidium Gießen, Pflanzenschutzdienst Hessen, in Wetzlar erläutert die aktuellen Möglichkeiten zur Unkrautregulierung in Winterraps.

In Kürze beginnt die neue Rapssaison. Nach der Aussaat steht als erste Pflanzenschutzmaßnahme die Unkrautregulierung an.

Foto: landpixel

Vielen Landwirten ist mittlerweile der Spaß am Rapsanbau vergangen und die Anbaufläche dieser Kulturart hat sich in Hessen dramatisch reduziert. Aus phytosanitären Gründen bauen schon viele Landwirte Raps erst nach einem Abstand von mindestens vier Jahren auf der gleichen Fläche wieder an, damit sich keine Krankheiten und an Raps angepasste Unkräuter „aufschaukeln“. Das ist im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes auch sehr zu begrüßen und eine wirksame vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Rapspflanzen.

Fakt ist jedoch, dass sich ein Rapsbestand auch bei weiteren Abständen in der Rotation ohne wirksamen Pflanzenschutz, der in der Regel chemischer Natur ist, meist nicht wirtschaftlich führen lässt. Es ist jedoch wichtig, diese Kulturart im Anbau zu erhalten. Denn Raps lockert die Fruchtfolge auf und erspart durch seine Durchwurzelung vor Weizen oft intensive Bodenbearbeitungen. Er ist die Haupttrachtpflanze für Imker auf dem Land und immens wichtig für eine Vielzahl von Blütenbesuchern – nicht nur für Honigbienen.

Ohne effektive Pflanzenschutzmaßnahmen wird die Blütenbildung zum Beispiel durch Schädlingsfraß allerdings stark eingeschränkt. So wird

neben der Ertragsabsicherung die Etablierung von trachtreichen, für Blütenbesucher attraktiven Rapsblütenbeständen durch Pflanzenschutzmaßnahmen daher oftmals erst ermöglicht, was vielen nicht klar ist. Überspitzt formuliert heißt das: Ohne Pflanzenschutz kein Raps, keine Rapsblüten, wenig Honig, weniger Insekten! Dieses gilt es, auch Nichtlandwirten zu erläutern.

Nach der Saat Herbizide mit Bodenwirkung

In Kürze beginnt die neue Rapssaison. Nach der Aussaat steht als erste Pflanzenschutzmaßnahme die Unkrautregulierung an. Früh nach der Saat kommen Herbizide mit Bodenwirkung zum Einsatz, die an ihre Grenzen stoßen, wenn es zu trocken ist oder beispielsweise zu viel organisches Material (Strohreste etc.) vorhanden ist, da dieses die Herbizide binden kann. Im Vorfeld der Rapsbestellung sollte daher schon so gut es geht ackerbaulich eine geeignete Grundlage gelegt werden, um Bodenherbiziden zu bestmöglichen Wirkungsgraden zu verhelfen.

 – LW 32/2019