Die Witterung bleibt entscheidender Faktor

Zulassungssituation bei Kartoffelfungiziden

Die EU-Zulassung für mancozebhaltige Fungizide wird nicht mehr verlängert. Mit der am 15. Dezember 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Durchführungsverordnung (EU) 2020/2087 hat die Europäische Kommission auch eine Frist für den Widerruf bestehender Zulassungen und die Gewährung einer Aufbrauchfrist geregelt. Demnach sind alle Mitgliedsstaaten aufgerufen, spätestens am 4. Juli 2021, die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Mancozeb enthalten, zu widerrufen. In Deutschland sind im Kartoffelbau 29 Produkte betroffen. Über Auswirkungen und Alternativen berichtet Manfred Mohr vom DLR Rheinhessen-Nahe Hunsrück, Neustadt/Weinstraße.

Um Resistenzen vorzubeugen, muss eine rechtzeitige Terminierung und ein konsequenter Wirkstoffwechsel innerhalb der Spritzfolge vorgenommen werden.

Foto: agrarfoto

Die Aufbrauchfrist für mancozebhaltige Fungizide endet am 4. Januar 2022. Danach ist ein Einsatz verboten und eventuelle Reste sind entsorgungspflichtig. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Für die Praxis bedeutet dies, dass in der Saison 2021 die mancozebhaltigen Fungizide aufgebraucht werden sollten.

Neue Fertigformulierung Zorvec Endavia

Mit den bereits bekannten Wirkstoffen Oxathiapiprolin (30g/l) und Benthiavalicarb (62,3g/l) geht die neue Fertigformulierung Zorvec Endavia 2021 erstmals an den Markt. Die Zulassung wurde 2020 vorerst nur bis zum 31. Juli 2021 ausgesprochen. Es darf viermal mit 0,4 l/ha in 150 bis 400 l/ha Wasser im Abstand von sieben Tagen eingesetzt werden. Es gilt der länderspezifische Mindestabstand zu Gewässern und die Wartezeit beträgt sieben Tage. Zorvec Endavia ersetzt das Fungizid Zorvec Enicade, das nicht mehr produziert wird. Das Mittel Propulse (Fluopyram 125 g/l, Prothioconazol 125 g/l) wird voraussichtlich 2021 eine Zulassung in Kartoffeln gegen Alternaria-Arten erhalten. Der Einsatz kann bis zu viermal mit 0,75 l/ha im Abstand von sieben Tagen durchgeführt werden. Die Nachbauhinweise und Beschränkungen für Gemüse, frische Kräuter, Gewürz- und Arzneipflanzen und Teekräuter müssen beachtet werden.

Behandlungsbeginn vor Krankheitsauftreten

Noch wichtiger als die Mittelwahl ist der rechtzeitige Spritzstart vor sichtbarem Befall an Stängel oder Blatt. Hier gibt es Prognosemodelle, die den Kartoffelanbauer unterstützen, indem sie den möglichen Epidemie-Beginn und somit den Beginn des ersten Fungizideinsatzes errechnen. Probleme haben diese Modelle bei Anbauverfrühung und Beregnung beziehungsweise bei Stängelbefall. Selbst innerhalb einer Anbauregion können die Bedingungen für das Erstauftreten durch hohe Staunässegefahr, Nähe zu Kleingärten oder Abfallhaufen, spezielles Kleinklima bedingt durch Heckenstreifen und Bachläufe sowie Durchwuchskartoffeln in anderen Kulturen sehr unterschiedlich sein. Unverzichtbar bleibt daher die eigene Kontrolle der Kartoffelbestände. Über die Internetseite www.isip.de können unabhängige Informationen zum Erstauftreten und zum Infektionsdruck abgefragt werden.

 – LW 21/2021