Wenn der Wurm drin ist

Neue Mittel gegen Drahtwurm im Kartoffelbau 2024

Dass der Drahtwurm auch 2023 wirtschaftlichen Schaden anrichten konnte, zeigte der Landessortenversuch vom Standort Haßloch. Auch aus der Praxis wurde berichtet, dass bei späteren Ernten im September ein verstärkter Befall aufgetreten ist. In wenigen Fällen kam es bei zu später Ernte auch zu Totalausfällen. Über die aktuellen Bekämpfungsmöglichkeiten berichtet Manfred Mohr vom DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Neustadt.

Dem Drahtwurm kommen die wärmeren Klimabedingungen und heutige Anbaumethoden zugute.

Foto: Mohr

Im Jahr 2021 konnten erstmals nach 2016 wieder chemische Insektizide (Force Evo + Trika Expert, beide 2024 nicht zugelassen) zur Reduzierung der Drahtwurmpopulation eingesetzt werden. Im aktuellen Anbaujahr 2024 sind es gleich vier Produkte, von denen drei sogar eine reguläre Zulassung erhalten haben. Zusätzlich kann mit Spinosad (Spintor GR) ein weiterer Wirkstoff aus einer anderen Wirkstoffgruppe mit dem IRAC-Code 5 angewendet werden.

Unterschiedliche Drahtwurm-Arten

Durch die zunehmende klimatische Erwärmung und die Zunahme von Begrünungs- und Stilllegungsmaßnahmen haben sich die Lebensbedingungen für den Drahtwurm verbessert. Das vermehrte Auftreten von Agriotes sordidus, dem Schnellkäfer mit einer verkürzten Larvenentwicklung, konnte in der Oberrheinebene bereits 2008 und 2009 bei Untersuchungen festgestellt werden.

Aktuelle Funde aus dieser Region lassen eine 99-prozentige Quote von Agriotes sordidus erkennen. In den weniger warmen Regionen können vor allem die drei Arten Agriotes lineatus, obscurus und sputator gefunden werden.

Weitere reguläre Zulassungen

Nachdem Spintor GR bereits am 25. Oktober 2022 die erste reguläre Zulassung erhalten hatte, folgten 2023 zwei weitere Produkte. Ausgestattet sind die granulierten chemischen Insektizide Karate 0.4 GR und Ercole mit dem Wirkstoff lambda-Cyhalothrin 4g/kg.

Die Aufwandmenge beträgt bei beiden 15 kg/ha, welche mit einem Granulatstreuer beim Pflanzen in die Furche ausgebracht wird. Eine Anwendung auf drainierten Flächen (NG 405) ist nicht möglich. Weitere Informationen befinden sich in der Tabelle 2.

Notfallzulassung für ein chemisches Granulat

Bereits zum zweiten Mal hat das Granulat SoilGuard 0.5 GR (Tefluthrin 5 g/kg) eine Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erhalten. Diese gilt für die Zeit vom 1. März 2024 bis zum 28. Juni 2024.

Die Aufwandmenge des granulierten Pyrethroids liegt bei 15 kg/ha. Die zugelassene Menge wurde auf 90 000 kg (2023: 75 000 kg) beschränkt; diese Menge ist für zirka 6 000 ha ausreichend.

Die Ausbringung erfolgt mit einem Granulatstreuer in die offene Furche unter sofortiger vollständiger Bedeckung mit Erde. Das Granulat-Streugerät muss in der Liste geeigneter Granulatstreugeräte des JKI eingetragen sein. Bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 5 m/s darf SoilGuard 0.5 GR nicht ausgebracht werden.

Weitere Anwendungsbestimmungen, Sicherheits- und Gefahrenhinweise sind unbedingt zu beachten. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass der Granulatstreuer einer Prüfpflicht unterliegt (TüV-Plakette), wenn damit Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden.

 – LW 11/2024