Landwirtschaftliche Ausbildung

Hessen freut sich über neue Meister und Junglandwirte

Beim fünften Tag der landwirtschaftlichen Ausbildung in Hessen erhielten vor rund 450 Besuchern 114 Absolventen der sieben hessischen Berufsschulen mit landwirtschaftlichem Ausbildungszweig in Alsfeld, Bebra, Butzbach, Dieburg, Fritzlar, Fulda und Limburg sowie 25 Absolventen der Ausbildung nach § 45.2 BBiG (Quereinsteiger), elf Landwirtschaftsmeistern, und elf Goldene (vor 50 Jahren) Meister in Alsfeld ihre Urkunden.

Bei der Eröffnung wies LLH-Direktor Andreas Sandhäger darauf hin, dass der „Tag der landwirtschaftlichen Ausbildung“ eine Gemeinschaftsinitiative des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen (LLH) und des Hessischen Bauernverbandes (HBV) sei, um den neuen landwirtschaftlichen Berufsnachwuchs in einem würdigen Rahmen zu begrüßen und die neuen Landwirtschaftsmeister, wie auch verdiente Ausbilder, die Goldenen Meister und besonders hervor­zu­hebende Ausbildungsbetriebe, zu ehren.

Ansprachen der Ehrengäste

HBV-Präsident Friedhelm Schneider freute sich über die große Zahl der Absolventinnen und Absolventen und über das hohe Niveau des Ausbildungsstands, wobei er an die Absolventinnen und Absolventen gerichtet auch ihr Engagement zur Wei­ter­­bildung forderte, ohne die eine erfolgreiche Betriebsführung nicht möglich sei.

Der Bauernverband sehe in der fundier­ten Ausbildung des Berufs­nachwuchses und stetigen Weiterbildung der Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter die Grundlage für eine Land­wirt­schaft, welche die vielen an sie gesetzten Erwartungen fachlich, ökonomisch und ökologisch erfüllen müsse. Der HBV stehe un­eingeschränkt hinter den hessischen Bildungseinrichtun­gen und -standorten.

Hessens Landwirtschaftsministerin Lucia Puttrich versicherte die Wertschätzung des Landes und der Politik gegenüber den neuen Landwirtinnen und Landwirten. Sie freute sich, dass der festliche Veranstaltungsrahmen das Selbstbewusstsein und die Stärke des Berufsstandes demon­striere. Damit werde auch deutlich, dass in den letzten Jahren Veränderungen statt gefunden haben, die die Landwirtschaft und den Beruf des Landwirts in ein besseres Licht rücken. Weiterhin ehrte die Ministerin verdiente Ausbildungsbetriebe und Ausbilder mit der silbernen Ehrenplakette des Landes Hessen:

1. Hessische Staaatsdomäne Baiersröderhof, Ausbildungsbetrieb seit 1968 mit den derzeiti­gen Ausbildern Georg Scheuerle (Betriebsleiter und Pächter) und Andreas Gramlich. Der Betrieb wurde auch wegen des großen Engagements des Seniorenpaa­res Ingrid und Walter Scheuerle in Ausbildung und Prüfungsausschüssen ausgezeichnet. Der Baiersröderhof war 2006 Standort der DLG Feldtage, 2010 wurde dort der Bundesentscheid im Leistungspflügen durchgeführt.

2. Lehr- und Versuchsbetrieb für ökologischen Landbau Gladbacherhof, Ausbildungsbetrieb seit 1970. Betriebsleiter Andreas Schmid-Eisert wurde wegen der hohen Zahl von 63 Auszubildenden geehrt. Drei erhielten am selben Veranstaltungstag ihre Abschluss­zeugnisse.

3. Storch GbR Künzell-Dietershausen, Ausbildungsbetrieb seit 1972. Alfred und Michael Storch nahmen die Ehrenplakette als Vertreter eines typischen und wegweisenden Familienbetriebes entgegen. Insgesamt hat der Betrieb 30 Junglandwirte ausgebildet. Auch hier nahm einer am Veranstaltungstag sein Abschlusszeugnis entgegen.

Langjährige Ausschussmitglieder

Auch wurden Prüfungsausschussmitglieder für ihr langjähriges Engagement in den Ausschüssen geehrt. Für 25-jährige oder längere Mitglied­schaft: Paul-Erich Etzel, Wehrheim, Günter Farr aus Büdingen-Rinderbügen, Karl-Walter Bausch, Eschwege-Strahlshausen, Gerd Ewald, Roßdorf, Wolfgang Wunike, Linter und Klaus Köhler aus Borken-Haarhausen.

Nach zehnjähriger Mitgliedschaft in Prüfungsausschüssen wurden geehrt: Eberhard Hepp, Hünfelden Heinrich Berger, Wetter, Ludwig Rein, Ebsdorfergrund-Mölln und Kurt Werner, Dautphetal-Hommertshausen.

Nach dem Vortrag zum Thema „Image und Ansehen in der Landwirtschaft“ (das LW Hessenbauer berichtet im nächsten LW 45) von Dr. Jörg Bauer, LLH, erhiel­ten die Absolventen, die neuen Landwirte und Landwirtinnen nach § 45.2 BBiG (Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem die Prüfung abgelegt werden soll) sowie neuen Landwirtschaftsmeister und Gol­denen Land­­­wirt­schafts­meis­ter ihre Abschlusszeugnisse und Urkunden.

Absolvent Sebastian Willhardt erläuterte, dass er als Junglandwirt zu dieser Ausbildung motiviert wurde, weil ihm diese auch persönliche Entwicklungsmöglichkeiten gewähre. Mit der Ausbildung in den beiden Landwirtschaftsbetrieben habe er in Ver­bindung mit dem Unterricht gute Voraussetzungen gehabt.

Text: Dr. Ernst-August Hildebrandt, LLH
Fotos: Harald Wend, LLH