Aktionsplan Kupierverzicht: Nicht einfach, aber machbar

Schweinefachtagung mit ersten Erfahrungen in Gudensberg

Zum 1. Juli dieses Jahres muss im Rahmen des Aktionsplans Kupierverzicht jeder schweinehaltende Betrieb eine Tierhalter-Erklärung ausfüllen und beim zuständigen Veterinäramt abgeben (wir berichteten darüber bereits in der LW-Ausgabe 12, S.18 bis 19). Einen Erlass zur genauen Umsetzung des Aktionsplans gibt es in Hessen und Rheinland-Pfalz aktuell nicht, nur Nordrhein-Westfalen hat bereits genaue Vorgaben, wie zu verfahren ist. Daran angelehnt berichteten Referenten am vergangenen Donnerstag in Gudensberg auf einer Schweinefachtagung, was der Einstieg in den Kupierverzicht für die Betriebe bedeutet und wie diese von ihren Beratern unterstützt werden können. Außerdem wurden erste Erfahrungen mit der Durchführung der Risikoanalyse auf der Veranstaltung mitgeteilt, die vom LLH, dem RBV Kurhessen, dem HVL und der HBV-Unternehmensberatung veranstaltet wurde.

Schweinehaltende Betriebe, die weiterhin ihre Tiere kupieren oder kupierte Tiere einstallen wollen, müssen ab dem 1. Juli zweimal jährlich anhand einer Stichprobe eine Statuserhebung ihres Betriebes und jährlich eine Risikoanalyse ...

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