Anbau-Risiken verringern
Versicherungen im Ackerbau prüfen
Das Erzeugen von Agrarprodukten ist oft an unvorhersehbaren EreigÂnisÂÂsen geknüpft. Wer wie die Landwirte mit den Launen der Natur umzugehen hat, muss bei der Herstellung von Gütern oder der BereitÂstellung von DienstleistunÂgen meist auch Risiken eingeÂhen. Daniel Rittershaus, Vereinigte Hagelversicherung VVaG Gießen, befasst sich im Beitrag mit Möglichkeiten, Versicherungslösungen zu integrieren, um ökonomische Risiken im Pflanzenbau zu verringern.

Foto: Vereinigte Hagel
Ökonomie muss im Vordergrund stehen
Klimatische Einflüsse oder extreme Wetterereignisse wie beispielsweise das HochwassererÂeigÂÂnis im Frühjahr vergangenen Jahres, das mit rund zehn MilliarÂden Euro zu Buche schlug, und regional gravierende Ernteausfälle im Sommer durch Hagelschaden führen dazu, dass bei den wachsenden und zugleich immer weiter spezialisierten Betrieben in der Landwirtschaft Versicherungslösungen als Bestandteil des Risikomanagements benötigt werden.
Innerbetriebliche agronomische Maßnahmen wie Kulturschutz durch Folien oder Netze sind nicht für alle Kulturen oder Regionen sinnvoll und rechnen sich meist nur bei hohen Eintrittswahrscheinlichkeiten von Unwettern. Eine Streuung der Anbauflächen und eine Ausdehnung des Kulturspektrums widersprechen einem betriebswirtschaftlich sinnvollen Bestreben nach Spezialisierung und Arrondierung. Eine nach den betrieblichen Erfordernissen ausgerichtete Versicherungslösung sollte als eine außerbetriebliche Maßnahme zur SteuÂÂerung von Produktionsrisiken zur Verfügung stehen. Eine wirtschaftliche Absicherung des Pflanzenbestandes ermöglicht, individuelles betriebswirtschaftliches RisikomaÂnageÂment zu betreiben und das landwirtschaftliche Einkommen durch die Deckung unvorhersehbarer Ertragsausfälle zu stabilisieren. Zudem kann eine Versicherung flexibel an veränderte Risikobedingungen wie Preisänderungen, Kulturwechsel oder unterschiedliche Wettergefahren angepasst werden.
Versicherbare Gefahren und Ermittlung der Prämie
Landwirtschaftliche Kulturen können im Zuge der Pflanzenversicherung hierzulande gegen Hagel, Sturm, Starkregen und Starkfrost abgesichert werden. In einigen europäischen Nachbarländern sind darüber hinaus weitere Gefahren wie Trockenheit oder Überschwemmung versicherbar. Möglich ist das in Ländern wie Italien oder den Niederlanden jedoch nur durch die staatliche Förderung von bis zu 80 Prozent der Versicherungsbeiträge. Die Entscheidung über die Versicherungssumme trifft der Landwirt selbst. Der Versicherungsnehmer legt dazu einen so genannten Hektarwert fest, den er versichern möchte. Der Hektarwert richtet sich nach dem Wert des Bestandes auf dem Feld und ergibt sich aus der erwarteten Erntemenge und dem Preis (Menge mal Preis).
Innerhalb eines von der Versicherung vorgegebenen Korridors kann nun der versicherte Landwirt den Wert individuell beÂstimmen. Die zu versichernde Kultur und der Hektarwert werden aufgrund des Fruchtwechsels und der erwarteten Preisentwicklung jedes Jahr für die einÂzelnen Flächen neu festgelegt.
Auch bei Dauerkulturen kann der Wert den Gegebenheiten angepasst werden. Im Anbauverzeichnis werden diese Angaben entsprechend jedes Jahr innerhalb einer vertraglich festgelegten Frist aktualisiert. Abhängig von dem gewählten Deckungsumfang – Hagel oder zusätzlich weitere Gefahren – und der jeweiligen Risikolage wird daraus der Versicherungsbeitrag für den Risikoschutz berechnet. Durch die mögliche Vereinbarung einer Selbstbeteiligung (Franchise) kann weiterer Einfluss auf die Prämiengestaltung genommen werden.
Feststellung und Regulierung des Schadens
Bei der Pflanzenversicherung handelt es sich um eine Versicherung des konkret festgestellten Ertragsverlustes. Durch Sondervereinbarungen können für bestimmte Fruchtarten auch QualiÂtätsverluste mit versichert werÂden. Im Schadenfall meldet der betroffene Landwirt die entsprechenden Flächen zunächst seiner Versicherung. Er gibt dabei das Datum des SchadensÂerÂeigÂnisses sowie die betroffenen Flächen an. Innerhalb weniger Tage, bei bestimmten Kulturen noch am selben oder darauffolgenden Tag, begutachten die Sachverständigen den Schaden und stellen im Beisein des Landwirts – je nach Vegetationsstadium – eine vorläufige oder auch schon endgültige Schadenquote fest. In der Regel werden, mit Ausnahme von Ernteschäden oder sehr leichten Schäden, direkt nach dem Schadenfall die verschiedenen Schadfaktoren (Blattverlust, Abschläge, Knickungen und weitere Kriterien) festgestellt.
Endgültige Bewertung des Schadens erfolgt zur Ernte
Die endgültige Bewertung des Schadens erfolgt in Prozent vom festgelegten Hektarwert kurz vor der Ernte. Nach Feststellung der endgültigen Schadenquote erhält der Versicherte den entsprechenden Anteil seines festgelegten Hektarwertes ausgezahlt. Die Versicherungsleistung erfolgt spätestens dann, wenn er auch die Verkaufserlöse für das verlorene Erntegut erzielt hätte. Die Pflanzenversicherung stellt damit einen Baustein für das betriebliche Risikomanagement dar und sichert den mengenmäßigen, in besonderen Fällen auch den qualitätsmäßigen, Ertragsverlust ab und kann als Bestandteil eines individuellen betrieblichen RisikomanaÂgementes eingesetzt werden.
– LW 11/2014