Anmeldeverfahren zur Brancheninitiative Tierwohl beginnt
Anmeldezeitraum läuft bis einschließlich 28. April
Seit Mittwoch dieser Woche ist für Schweinehalter die Registrierung bei der Brancheninitiative Tierwohl möglich. Wie die Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung als Träger der Initiative mitteilte, können sich zunächst Schweinemast-, Ferkelaufzucht- sowie Sauenbetriebe anmelden, die zu einer tiergerechteren und nachhaltigeren Fleischerzeugung beitragen wollen.

Foto: agrarfoto
Tierhalter werden Anfang Mai informiert, ob sie dabei sind
Initiative Tierwohl
Ansprechpartner für Hessen und RLP
Bis einschließlich 28. April können Schweinehalter sich für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl anmelden. Die Anmeldung erfolgt über die QS-Bündler. Für Hessen ist das zum Beispiel die Agrar Marketing GmbH, Friedrichsdorf, 06172/7106128 und für Rheinland-Pfalz die Schweine-Vermarktungs-Genossenschaft (SVG) RheinÂland-Pfalz-Hessen-Saar, Idenheim, 06506/ 914316, oder die IQ-Agrar Service GmbH, Osnabrück, 0541/600288-80. Ein weiterer Ansprechpartner zur Initiative Tierwohl in Hessen ist auch das Serviceteam Alsfeld
( 05673/ 913263, 0171/3050746). Die Kriterienhandbücher der Initiative zum Tierwohl für Schweinemast, Ferkelaufzucht und Sauenhaltung können unter www.initiative-tierwohl.de abgerufen werden. Dort sind auch weitere Informationen zur Initiative zu finden. Ansprechpartner für den Stallklima- sowie Tränkwassercheck sind gelistet unter http://initiative-tierwohl.de/downloads/ (Kriterienkataloge Landwirtschaft und Kontakte Stallklima-Experten für Landwirte/Liste der Stallklimaexperten und Probenehmer Trinkwasser).
LWDie Entscheidung, welche Betriebe teilnahmeberechtigt seien, hänge von zwei wesentlichen Faktoren ab: Es würden vorerst nur Betriebe berücksichtigt, die die angegebenen Kriterien in einem Zeitraum bis zum 30. September 2015 erfüllen könnten. Nach Beendigung der ersten Registrierungsphase werde dann geprüft, ob das Fondsvolumen ausreiche, um alle registrierten Betriebe für die Initiative Tierwohl zuzulassen. Anfang Mai würden die interessierten Tierhalter dann informiert, ob sie zur Auditierung zugelassen seien. Nach „erfolgreicher Bewerbung“ folgt nach Angaben der Gesellschaft die unabhängige Kontrolle durch eine Zertifizierungsstelle, die im Rahmen eines Erstaudits bei jedem Landwirt die ordnungsgemäße Umsetzung der ausgewählten Kriterien überprüft. Je nach umgesetzten Tierschutzleistungen erhielten die Landwirte eine Vergütung für den Mehraufwand, die vom Lebensmitteleinzelhandel getragen werde.
Weitere Informationen dazu siehe auch den LW-Artikel „Tierwohl-Initiative: Jetzt gilt´s!“ (www.lw-heute.de/tierwohl-initiative-gilt-s)
age/LW – LW 14/2015