Ansprechende Abwechslung in der Fruchtfolge

Saum- und Bandstrukturen sinnvoll anlegen

Der Feldrand, an dem die Anwohner immer ihre Hunde laufen lassen, wäre auch gut als Blühstreifen und somit als Puffer für die angebauten Kulturen denkbar. Meldungen über das Bienen- und Insektensterben kann man dann gelassener nehmen, weil man ja auf seinen Flächen einen Beitrag dagegen leistet. Ebenfalls denkbar ist die Meldung der Flächen als ÖVF, damit kann man mit den verbleibenden Flächen leichter jonglieren. Nur wie schafft man es, dass die Anlage auch wirklich gelingt? Welche Mischungen dafür besonders geeignet sind, worauf es bei der Flächenauswahl ankommt und auf was man sonst noch achten sollte, erläutert Ihnen Andrea Hanse vom DLR R-N-H im folgenden Artikel.

Die einjährige Mischung „Insektenmagnet“.

Foto: Hanse

Der Landwirt bestimmt über die Nutzung der Betriebsflächen, warum also nicht mal auf einem Teil der Flächen Saum- und Bandstrukturen (SaBa) anlegen? Mit der Aussaat abgestimmter Mischungen könnten bald bunte Streifen mit vielfältigen Kräutern und Blumen helfen den trapezförmigen Schlag zügig und mit deutlich weniger Überlappungen zu befahren. Die vom Betrieb weiter entfernt liegende Fläche könnte wegen der geringen Größe doch auch komplett mit einer mehrjährigen Mischung begrünt werden und muss dadurch in den nächsten Jahren deutlich weniger angefahren werden.

Generelle Überlegungen bei der Anlage eines Blühstreifens

Im Folgenden werden die Überlegungen und alle Aspekte einer Anlage im Betrieb beleuchtet. Bei der Teilnahme an dem EULLa Förderprogramm oder bei der Anrechnung als Ökologische Vorrangfläche gelten für einige Arbeiten bestimmte Fristen. Bei einer probeweisen Anlage sollten diese für ein gutes Gelingen und zum Abschätzen der guten Umsetzbarkeit im Betrieb ebenfalls eingehalten werden.

Diese Fragen sollten im Vorfeld und während der Umsetzung bedacht werden:

  • Auf welchen Flächen kommen Blühmischungen überhaupt in Frage (begradigen von Schlägen, ganze Schläge, Streifen am Feldrand oder Wald, als grüne Brücke für Wildtiere, an öffentlichen Wegen usw.)?
  • ist eine einjährige oder mehrjährige Anlage besser geeignet?
  • lassen sich die Arbeiten gut in die allgemeinen Arbeitsabläufe integrieren?
  • welche Einstellungen braucht man bei dem unterschiedlich großen Saatgut, und wie gelingt die möglichst flache Ablage bei der Aussaat?
  • passt die Witterung bezüglich der Wasserversorgung und des Auftretens von Frösten bei der Aussaat?
  • hält sich der Unkrautdruck der ausgewählten Fläche im Rahmen des Tolerierbaren?
  • kann die Vorgabe, die Fläche nicht als Wege- oder Wendefläche zu nutzen, eingehalten werden?
  • wie können die Pflanzen am Ende der Standzeit am besten umgebrochen und eingearbeitet werden?
  • welche Folgekultur eignet sich am besten?
  • wie geht man mit eventuell im Folgejahr auflaufenden SaBa-Samen um?
  • sind Kooperation mit Jagdpächtern und oder lokalen Imkern mögliche (Saatgut, Flächenauswahl, Informationsaustausch)?
  • gibt es Konfliktpotential bei den Verpächtern der Flächen?
  • Und zu guter Letzt, kann man sich als Bewirtschafter mit den Blühstreifen identifizieren und hat man Freude daran?

Versuche in Rheinland-Pfalz zu passenden Mischungen

Alle Mischungen, die in dem EULLa Programmteil „Saum- und Bandstrukturen im Ackerbau“ zugelassen sind, wurden in einem Versuch an drei Standorten in Rheinland-Pfalz in den letzten fünf Jahren untersucht und von einem Biologen bewertet. Dabei wurden Merkmale wie Artenzusammensetzung, Blütendeckung, Blühdauer, Unkrautkonkurrenz und Entwicklung der Arten an den verschiedenen Standorten erhoben. Während des Versuchs haben sich die zugelassenen Mischungen bewährt und aufgezeigt für welche Nutzungsrichtung sie jeweils besonders geeignet sind. In der Tabelle 1 sind diese Mischungen alle aufgeführt und hinsichtlich ihrer Besonderheiten näher beschrieben.

Vorteile der einjährigen Mischungen

Die einjährigen Mischungen bieten sich als ein guter Einstieg bei der erstmaligen Anlage eines Blühstreifens an. Die verwendeten Pflanzen sind zum Beispiel Phazelie, Sonnenblumen, Dill, Malven und verschiedene Kleearten. Sie werden im Frühjahr (März bis Mitte Mai) ausgesät und enthalten Pflanzen, die schnellwüchsig sind und bereits im ersten Jahr zahlreiche Blüten ausbilden. Da diese Arten meist empfindlich auf Frost reagieren sollte die Aussaat eher Richtung Mai erfolgen. Vorteile bei einjährigen Mischungen sind zum einen die Möglichkeit, die Fläche und die verwendete Mischungen jedes Jahr zu wechseln, und es gibt sie mit verschiedenen Komponenten. So kann zwischen Mischungen ohne Kreuzblütler (Rapsfruchtfolgen), ohne Buchweizen (Zuckerrübenfruchtfolgen) und auch ohne Leguminosen (Leguminosen-Fruchtfolgen) gewählt werden. Eine Pflege der Blühstreifen ist bis zum Umbruch, der ab Oktober erfolgen kann, nicht nötig und auch nicht erlaubt. Denkbar ist bei folgenden Sommerkulturen aber auch das Stehenlassen der Saum- und Bandstruktur als Deckung für Wildtiere im Winter, wobei die Pflanzen durch das Absterben und die angefangene Zersetzung deutlich leichter in den Boden ein gearbeitet werden können.

Die Mischung „Lebensraum 1“ im fünften Standjahr.

Mehrjährige Mischungen anlegen

Die mehrjährigen Mischungen sollten eher früher gesät werden; wichtig für eine erfolgreiche Etablierung ist die Wasserversorgung, welche im März und April in den meisten Jahren eher gegeben ist. Im ersten Standjahr entwickeln sich bei den mehrjährigen Mischungen vor allem die enthaltenen einjährigen Arten und bilden Blüten aus. Die mehrjährigen Pflanzen entwickeln sich meist eher im Hintergrund und treten erst ab dem zweiten Standjahr in Erscheinung. Auch in den folgenden Jahren überraschen diese Mischungen mit immer wieder neuen Facetten. Vorteile der mehrjährigen Mischungen sind die einmalige Ansaat, der sehr geringe Pflegeaufwand, die Schutzfunktion für den Boden vor Erosion, die Bereitstellung von Lebensraum und Deckung für Wildtiere und Insekten und das durchgängige Angebot an Blühpflanzen. Allerdings muss man sich hier gleich für fünf Jahre festlegen, damit sollte bei der Flächen- und Mischungsauswahl noch sorgfältiger vorgegangen werden. Im ersten und zweiten Standjahr können sich durchaus auch unerwünschte Pflanzen etablieren, weshalb in diesem Fall ein Schröpfschnitt vorgeschrieben ist. Eine weitere sinnvolle und vorgeschriebene Pflegemaßnahme ist der Pflegeschnitt zwischen dem 15. Juli und dem 31. Oktober eines jeden Jahres.

Bei der Auswahl mehrjähriger Mischungen sollten weniger der Preis, sondern besonders der Entwicklung der Mischung, ihrem Artenreichtum während der gesamten Standzeit und der unkrautunterdrückenden Wirkung Beachtung geschenkt werden. So stellt man die Weichen, um länger Freude an der Saum- und Bandstruktur zu haben. Eine gute Zusammenfassung über die wertgebenden Eigenschaften der einzelnen Mischungen ist in der Tabelle 2 dargestellt. So konnten die Mischungen „Lebensraum 1“ (M2) und die „Blühende Landschaft“ im Versuch bei diesen Aspekten am meisten überzeugen.

Aussaat und Pflege

Der Boden sollte wie für den Anbau einer Hauptkultur vor der Aussaat gepflügt und das Saatbett gründlich vorbereitet werden und unkrautfrei, locker und feinkrümelig sein. Die Aussaat der Mischungen erfolgt im Frühjahr von März bis Anfang Mai mit der Drillmaschine. Durch die unterschiedlich großen Sämereien ist es ratsam, bei mechanischen Drillmaschinen einer Entmischung durch die Zugabe von zum Beispiel Sojaschrot als Bindemittel entgegen zu wirken. Die Aussaat erfolgt aufgrund der teilweise enthaltenen Feinsämereien und Lichtkeimern eher oberflächlich bis sehr flach (0-1 cm) und wird anschließend für einen besseren Bodenschluss angewalzt. Die Witterungsbedingungen während des Auflaufens bestimmen dann maßgeblich die Konkurrenzkraft der Mischungen. Im weiteren Vegetationsverlauf muss dann auf das Auftreten von unerwünschten Problemunkräutern, wie beispielsweise Ampfer, Disteln und Brennnesseln geachtet werden. Diese müssen bei einem problemhaften Auftreten geschröpft werden, was bei der Kreisverwaltung anzuzeigen ist. Bei mehrjährigen Mischungen muss im Zeitraum vom 15. Juli bis 30. September ein Pflegeschnitt oder Mulchgang von 50 bis 70 Prozent auf jeder Fläche durchgeführt werden. Dadurch wird der Neuaustrieb der mehrjährigen Pflanzen angeregt und es entstehen offene Freiflächen für die Fauna. Die Mischungen können jeweils ab dem 1. Oktober umgebrochen und die Flächen wieder in die Produktion integriert werden.

Wesentliche Punkte des Förderprogramms

Im Rahmen der EULLa Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen wird das Programm „Saum- und Bandstrukturen im Ackerbau“ in Rheinland-Pfalz angeboten. Die Streifen müssen eine Breite von mindestens 5 m und maximal 20 m aufweisen, aber auch ganze Flurstücke bis zu einer Größe von einem Hektar sind möglich. Es besteht die Möglichkeit, einjährige und mehrjährige Mischungen als Saum- und Bandstruktur in das Förderprogramm einzubringen. Weitere ackerbauliche Maßnahmen wie die Düngung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sind nicht erlaubt. Gegebenenfalls muss bei mehrjährigen Mischungen ein Schröpfschnitt vorgenommen werden, wenn sich unerwünschte Problemunkräuter in erhöhtem Maße durchsetzen. Eine ausführliche Beschreibung dieses Programmteils und der weiteren EULLa-Programme findet man in dem jeweiligen Grundsatz, welcher bei der Kreisverwaltung erhältlich ist oder im Internet auf der Seite www.agrarumwelt.rlp.de unter Agrarumweltprogramm EULLa/Grundsätze heruntergeladen werden kann. Hier gibt es auch eine Ãœbersicht über die Prämien der einzelnen Programme und eine Kurzfassung aller Programme.

Die EULLa-Förderprogramme können voraussichtlich auch in diesem Jahr wieder während des Antragsverfahrens bei der zuständigen Kreisverwaltung beantragt werden. Ab dem 1. Januar des folgenden Jahres ist man dann für eine Zeitraum von fünf Jahren verpflichtet, auf dem gemeldeten Flächenumfang Blühstreifen anzulegen und zu pflegen. Als Prämie für die durchgeführte Maßnahme erhält der Betrieb für die Anlage einjähriger Saum- und Bandstrukturen je nach Ertragsmesszahl des Bodens 750 bis zu 1000 Euro/ha und für mehrjährige Begrünungsmischungen analog von 490 bis 740 Euro/ha und Jahr. Für die Weiterführung alter SaBa-Flächen ohne eine Neuansaat gibt es 390 bis 640 Euro/ha.

Saum- und Bandstrukturen als ökologische Vorrangfläche

Die Möglichkeit, Saum- und Bandstrukturen bei Bedarf als ökologische Vorrangfläche melden zu können, spricht ebenfalls für die Anlage. Im Agrarantrag kann jährlich entschieden werden, ob die Flächen als Brache mit dem Gewichtungsfaktor 1,0 oder als Feld- oder Waldränder mit dem Gewichtungsfaktor 1,5 für das Greening angerechnet werden sollen. Ab diesem Jahr soll es zudem möglich sein, auf brachliegenden Flächen Honigpflanzen auszusäen und diese ebenfalls mit dem Gewichtungsfaktor von 1,5 einzubringen. Inwieweit hier bereits bestehende SaBa- Mischungen zulässig sind, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt. Die Teilnahme am SaBa-Programm wird auch bei gleichzeitiger Meldung als ÖVF mit einer Prämie gefördert – die Prämie ist dann jedoch um 380 Euro/ha geringer. Dabei sind jedoch die teilweise unterschiedlichen Anforderungen an die Breite der Streifen und die Bewirtschaftungszeiträume für das Greening beziehungsweise die EULLa-Förderung zu beachten.

Weitergehende Informationen zu den Programmauflagen können auf der Internetseite www.agrarumwelt.rlp.de abgerufen werden und weitere Informationen zu dem Abschneiden der Mischungen befindet sich der komplette Endbericht des fünfjährigen Versuchs.

 – LW 10/2018