Betriebe setzen sich gegen Pflanzenschutzverbot zur Wehr

Weinberge vor dem Aus – Existenzen bedroht

Winzer, die in der Gundersheimer Lage Höllenbrand Weinberge bewirtschaften, haben kürzlich bei einem Vor-Ort-Termin mit Jan Metzler, Mitglied des Bundestages, auf die Konsequenzen des von der EU-Kommission geplanten totalen Pflanzenschutzverbotes in „sensiblen Gebieten“ hingewiesen.

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Der Vorschlag der Behörde für eine Verordnung zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (SUR = Sustainable Use Regulation) sieht ein Verbot jeglicher Pflanzenschutzmittel – also chemisch-synthetischer als auch biologischer Präparate – unter anderem in Naturschutzgebieten, Vogelschutzgebieten, FFH-Gebieten und Landschaftsschutzgebieten vor.

Nicht nur im Vogelschutzgebiet Höllenbrand kämen die Einschränkungen einem Berufsverbot gleich und würden das Aus des dortigen Weinbaus bedeuten. In Rheinland-Pfalz wären mehr als 21 000 ha Reben und ein Drittel der gesamten landwirtschaftlichen Fläche betroffen.

Rund 25 Winzer haben sich mit dem Bundestagsabgeordneten Jan Metzler zur Kundgebung am Höllenbrand versammelt. Sie fordern nicht nur Lippenbekenntnisse, sondern einen klaren Konsens der Regierungsparteien gegen die Pläne der EU.

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Da in den Schutzgebieten die landwirtschaftliche und weinbauliche Nutzung erst zum Schutzstatus der Flora und Fauna geführt hat, wäre ein Verbot des Pflanzenschutzes nicht nur ökonomisch, sondern auch ökologischer Unsinn, argumentieren die Winzer.

Insgesamt sind auf allen drei Gemarkungen von Westhofen, Hangen-Weisheim und Gundersheim rund 50 landwirtschaftliche Betriebe betroffen. Teils liegen 75 Prozent der Betriebsfläche im Schutzgebiet, sodass diese Maßnahme existenzbedrohend für manch einen Betrieb werde, sagte Adolf Dahlem auf Nachfrage von das LW. Für andere Betriebe sei zwar die Fläche nur eine geringe, jedoch die Lage eine Toplage, in der höchste Weinqualitäten erzielt werden wie die Steingrube in Westhofen. Die Betriebe benötigen eine dauerhafte Perspektive und einen Konsens der verantwortlichen Regierungsparteien mit klarem Bekenntnis zur Bewirtschaftung und zum Pflanzenschutz.

 – LW 41/2022