BHV1-Freiheit für Rheinland-Pfalz vor der Tür

Wichtige Hinweise in Bezug auf die anstehende Weidesaison

Für Rheinland-Pfalz ist der Antrag für die Anerkennung als BHV1-freies Gebiet nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG gestellt und liegt der Kommission der Europäischen Union in Brüssel zur Entscheidung vor. Aber obwohl Rheinland-Pfalz in absehbarer Zeit als BHV1-freie Region anerkannt sein wird, ist es weiterhin für Rinderhalter wichtig, gewisse Vorsichtsmaßnahmen im Hinblick auf den Rinderhandel und sonstigen Tierverkehr zu beachten, um sich vor einer Neueinschleppung der BHV1-Infektion zu schützen. Elke Herborn, Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, Tierärztin im Tiergesundheitsdienst, gibt einen Überblick über das Thema.

Der Zukauf von Rindern darf weiter nur mit einer amtstierärztlichen Bescheinigung über die BHV1-Freiheit erfolgen. Die amtliche Freiheitsbescheinigung ist vor dem Einstallen der Tiere auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen. ...

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