BHV1-Verordnung – was müssen Tierhalter beachten?
Reagenten in RLP bis zum 31. Dezember aus Beständen entfernen
Ende Mai 2015 ist die neue BHV1-Verordnung in Kraft getreten, wodurch sich für Tierhalter in Rheinland-Pfalz unter anderem in Bezug auf die Untersuchungsmodalitäten in den Rinderbeständen geänderte Regelungen ergeben. Elke Herborn, Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, Tierärztin im Tiergesundheitsdienst (Tiergesundheitslotsin), hat die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Welche Untersuchungen in Milch- und Mutterkuh-Beständen? In einem Rinderbestand mit mindestens 30 Prozent Kühen kann zur Erlangung der BHV1-Freiheit (Basisuntersuchung) jetzt eine serologische Untersuchung aller (ohne Altersbeschränkung) weiblichen Rinder und ...
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