Blühflächen flexibel handhaben

Zusammensetzung, Nutzung und Zeitraum je nach Zielsetzung

Egal, ob als ökologische Vorrangfläche (ÖVF) im Rahmen des Greenings angelegt, ob als geförderter Blühstreifen oder freiwillig am Feldrand eingesät: Bienenweiden beziehungsweise Blühmischungen fördern die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft. Die Landwirte im LW-Gebiet haben diesbezüglich in den letzten Jahren viel geleistet und in Zusammenarbeit mit der Beratung auch wertvolle Praxis-Erfahrungen gesammelt.

Für Blühflächen stehen – je nach Zielsetzung – angepasste Saatgutmischungen zur Verfügung.

Foto: Becker

Gerade jetzt im Sommer sind Blühflächen eine wichtige Nahrungsgrundlage für viele Insekten und deren Jäger, denn nach dem blütenreichen Frühjahr haben sich die Insektenpopulationen wie beispielsweise Honigbienen stark aufgebaut; die Zahl Pollen- und Nektar-spendender Pflanzen hat sich dagegen jetzt in der Landschaft deutlich reduziert. Vor allem diese Lücke soll eine gezielte Anlage von Blühflächen füllen.

Förderprogramme sind nicht alles

Dazu gibt es verschiedene Förderprogramme, aber auch freiwillige Maßnahmen vieler Landwirte. Die Initiative „Hessens Landwirtschaft blüht für Bienen“ beispielsweise wurde gemeinsam vom Hessischen Bauernverband, dem Hessischen Landwirtschaftsministerium und dem Landesverband Hessischer Imker ins Leben gerufen. Das Hessische Landwirtschaftsministerium vermeldet für dieses Jahr die Anlage von insgesamt 5000 Hektar Blühflächen, wovon 3400 ha im Rahmen des Agrarumweltprogrammes „HALM“ mit insgesamt 2,25 Mio. Euro gefördert wurden.

Je nachdem, welche Ziele bei der Anlage im Vordergrund stehen (Erfüllung von Greening-Verpflichtungen, Teilnahme an Agrarumweltprogrammen, Schaffung von Bejagungsschneisen gegen Schwarzwild, Vertragsnaturschutz, Kompensationsmaßnahmen usw.) können verschiedene Mischungen ausgesät werden. Für die jeweiligen Zielsetzungen gelten dann unterschiedliche Vorgaben hinsichtlich der Artenzusammensetzung, Aussaatzeitpunkt und Nutzungsmöglichkeiten des Aufwuchses (beziehungsweise bei freiwilligen Maßnahmen keine).

Bei der Förderung ist zu beachten, dass Flächen nicht zugleich als ÖVF gemeldet werden und an Agrarumweltprogrammen teilnehmen können, denn das würde quasi eine Doppelförderung bedeuten, außerdem bestehen teils gegenläufige Anforderungen.

Einen weiteren Vorteil für die Bio­diversität können Blühflächen bieten, wenn sie bis ins nächste Jahr stehen bleiben; sie bieten dann vielen Arten ein Winterquartier. Das setzt eine passende Stellung in der Fruchtfolge (vor einer Sommerung) voraus, bietet aber auch die Möglichkeit, an gleicher Stelle nochmals über eine Blühfläche zu verfügen und entsprechend eine Mischung mit mehrjährigen Arten zu wählen.

KB – LW 30/2020