Braucht die Sau mehr Platz im Besamungsstand?

Verletzungsrisiko der Sau steigt durch Drehen in breiteren Ständen

Die Breite von Besamungsständen steht in der Diskussion. Nach der TierSchNutztVO müssen Kastenstände so beschaffen sein, dass die Schweine sich nicht verletzen können und jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann. Allerdings ist nicht gefordert, dass sie die Gliedmaßen in Seitenlage „rechtwinklig“ ausstrecken können. Deutschland geht über die Vorgaben der EU-Richtlinie 2008/120/EG hinaus, wonach alle Sauen einen Liegebereich haben müssen, der so groß ist, dass alle Tiere gleichzeitig liegen können. Sie sollen dort genügend ruhen und normal aufstehen. Prof. Steffen Hoy, Universität Gießen, berichtet über aktuelle Ergebnisse von Versuchen über die Breite von Besamungsständen.

Nach den Ausführungsbestimmungen der Tierschutzreferenten der Bundesländer vom 23. Februar 2010 sind Maße für Jungsauen und kleinere Sauen sowie Altsauen (200 cm x 65 cm beziehungsweise 200 cm x 70 ...

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