Bundesrat beschließt Pflicht zur Phosphorrückgewinnung

Klärschlammausbringung bleibt weiter möglich

Aus dem Großteil des in Deutschland anfallenden Klärschlamms muss künftig der Phosphor zurückgewonnen werden. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag der Novelle der Klärschlammverordnung nach Maßgabe von 30 Änderungen zu. Die neue Verordnung, die von der Bundesregierung noch verkündet werden muss, verpflichtet größere Kommunen, nach einer Übergangszeit ihre Kläranlagen entsprechend auszurüsten.

Auf landwirtschaftliche Flächen darf in Zukunft nur noch Klärschlamm aus kleineren Abwasserbehandlungsanlagen unmittelbar aufgebracht werden. Unter diese Regelung fallen vorwiegend Kommunen in ländlichen Regionen. Voraussetzung ist jedoch die Einhaltung hoher ...

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