Dokumentation rund um das Thema Düngung

Die Papierform reicht nicht mehr aus

Seit dem Jahreswechsel müssen sich landwirtschaftliche Betriebe mit neuen Regelungen bei der Düngung befassen. Über einige dieser Regelungen wurde in den letzten Ausgaben des LW Hessenbauer informiert. Dies betrifft vor allen Dingen die Düngung in dem mit Nitrat belasteten und Phosphor eutrophierten Gebieten, die mit der Landesdüngeverordnung in Hessen ausgewiesen wurden. Nicht neu sind jedoch die gesetzlichen Anforderungen an die Dokumentation rund um den Themenkomplex Düngung. Diese gelten seit dem Inkrafttreten der novellierten Düngeverordnung seit dem 28. April 2020. Diese sollen im Folgenden näher betrachtet werden.

Die Düngebedarfsermittlung war seit Anbeginn der Düngeverordnung auch immer deren Bestandteil. Seit 1996 fristete die den Düngebedarf kalkulierende Betrachtungsweise eher ein Schattendasein in der Regelungswelt der Düngeverordnung. Aus Sicht der Pflanzenernährung ist jedoch den Nährstoffbedarf der angebauten Kultur abschätzende Tätigkeit wohl die allererste und wichtigste Tätigkeit.

Dokumentation der Düngebedarfsermittlung

Anders als bei der im Rahmen der Düngeverordnung vorgebenen Kalkulation des Düngebedarfs vor dem ersten Düngungstermin gehört für den Landwirt auch die Bestandesbeurteilung im Verlauf der Vegetation zur „Bedarfsermittlung“. Seit der 2017 in Kraft getretenen Düngeverordnung wird nun auch die Dokumentation der Ermittlung des Düngebedarfs geordnet. Erstmals muss am 31. März 2021 der ermittelte Düngebedarf des vergangenen Jahres zu einer betrieblichen Gesamtsumme zusammengefasst werden (Tabelle1).

Dierk Koch, LLH – LW 6/2021