Erbsen und Bohnen stehen auf immer mehr Äckern
Landessortenversuche Körnerleguminosen 2016
Der Anstieg der Anbauflächen bei Ackerbohne und Erbse hat sich bundesweit weiter fortgesetzt und lag 2016 bei 127 000 Hektar, was einer Steigerung von 8,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. In Hessen wurden im vergangenen Jahr rund 7500 Hektar mit Körnerleguminosen bestellt. Davon entfielen rund 3200 ha auf die Erbse und 4300 ha auf die Ackerbohne.

Foto: agrarfoto
Futterwert liegt deutlich über den gezahlten Preisen
Fütterungsversuche bestätigen, dass Erbsen völlig problemlos in den hofeigenen Mischungen einsetzbar sind. Ackerbohnen können zumindest in der Rinderfütterung ohne Einschränkungen innerbetrieblich verwertet werden. Der Futterwert liegt deutlich über den vom Handel für diese Früchte gezahlten Preisen. Für reine Ackerbaubetriebe ist damit leider oft der Anbau noch nicht interessant, beziehungsweise sie müssen sich selbst attraktive Vermarktungswege erschließen. Hier kann die inzwischen bundesweit verfügbare Handelsplattform helfen Angebot und Nachfrage zusammen zu bringen. Zugänglich ist der Leguminosen-Marktplatz unter www.leguminosenmarkt.de im Internet. Den Aufbau von Wertschöpfungsketten in der Verarbeitung und Verwertung von heimischen Körnerleguminosen hat das vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) koordinierte und bundesweit laufende Projekt „Demonstrationsnetzwerk Erbse Bohne“ zum Ziel. Interessierte Anbauer und Verarbeiter können sich dort aktiv austauschen. Zudem bietet die Webseite www.demoneterbo.agrarpraxisforschung.de viele wertvolle Informationen rund um den Leguminosenanbau.
Anrechnungsmöglichkeit als „ökologische Vorrangflächen“
Die Anrechnungsmöglichkeit der Körnerleguminosen auf die über das Greening geforderten „ökologischen Vorrangflächen“ (ÖVF, Faktor 0,7) machen Erbsen und Bohnen zusätzlich interessant. Aktuelle Berechnungen aus Nordrhein-Westfalen belegen, dass die ÖVF-Variante mit Körnerleguminosen bei innerbetrieblicher Verwertung ökonomisch besser abschneidet als die Varianten Stilllegung oder Anbau von Zwischenfrüchten.
Die hervorragende Vorfruchtleistung der Leguminosen hat sich ebenfalls herumgesprochen. Diese summiert sich insgesamt auf rund 200 Euro/ha. Zusätzlich können betriebliche Arbeitsspitzen entzerrt und die Maschinenauslastung verbessert werden. Bei der ökonomischen Betrachtung der Gesamtfruchtfolgen schneiden vielgestaltige Fruchtfolgen mehrheitlich besser ab, insbesondere wenn die Arbeitserledigungskosten mit einbezogen werden.
Nicht zuletzt sind die Leguminosen Pollen- und Nektarspender für Bienen und viele andere Insektenarten und dienen der Erhöhung der Artenvielfalt in der Landschaft.
Landessortenversuche nochmals ausgedehnt
Das Versuchsprogramm mit Körnerleguminosen beim LLH wurde im vergangenen Jahr nochmals leicht ausgeweitet, um der Nachfrage nach Daten Rechnung zu tragen. Hier werden Sortenempfehlungen und produktionstechnische Informationen entwickelt, die direkt in die Beratung der Landwirte Eingang finden.
Nunmehr werden in Hessen drei Landessortenversuche (LSV) mit Körnererbsen und zwei LSV mit Ackerbohne angelegt. Dieses Programm wird durch zusätzliche produktionstechnische Versuche ergänzt. Die Standorte Landwirtschaftszentrum Eichhof (HEF) sowie Homberg-Mardorf (FZ) und Niederweisel (FB) repräsentieren typische Anbaulagen für diese Kulturen. Die Aussaat im vergangenen Frühjahr erfolgte an allen Standorten am 18. März. Bedingt durch die kühle Witterung verlief die Jugendentwicklung zunächst etwas verhalten aber gleichmäßig.
Im Juni zeigten sich in Bad Hersfeld sowie in Mardorf an den Pflanzen Symptome, die auf einen Virusbefall hindeuteten. Im Verlauf der weiteren Entwicklung verstärkten sich die Schäden. Durch Pflanzenuntersuchungen konnten neben dem bekannten PEM-Virus auch die bisher in unserer Region nicht aufgetretenen Nanoviren als Verursacher nachgewiesen werden. Die Erbsenversuche wurden in Hersfeld am 26. Juli, in Mardorf und Niederweisel am 8. beziehungsweise 9. August geerntet. Die Ackerbohnenernte erfolgte an beiden Standorten Mitte August, eine Nachtrocknung war nicht erforderlich.
Gabriele Käufler, LLH, Landwirtschaftszentrum Eichhof – LW 5/2017