Feldhäcksler jetzt nachrüsten

Sozialversicherung fördert Arbeitssicherheit

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) unterstützt ihre Versicherten mit 500 Euro, wenn sie ihren Feldhäcksler unter bestimmten Voraussetzungen sicherheitstechnisch nachrüsten.

Rechtzeitig vor der Ernte sollten ältere Feldhäcksler-Modelle sicherheitstechnisch nachgerüstet werden. Neue Modelle verfügen in der Regel schon über eine automatische Abbremsung der Häckselorgane oder ähnliche Sicherheitseinrichtungen.

Foto: SVLFG

Im Jahr 2019 wurden der LBG 43 Unfälle an Feldhäckslern gemeldet, davon fünf mit Amputationen. Der Unfallhergang ist meist gleich: Verstopft der Gutflusskanal – oft durch ungünstige Erntebedingungen – muss diese per Hand beseitigt werden. Laufen dabei die Häckselwerkzeuge/Wurfbeschleuniger nach oder werden diese gar laufen gelassen, kommt es zu schwersten Verletzungen, wenn Finger und Hände in die Häckselorgane geraten.

Für ältere Feldhäcksler werden von den Herstellern Claas und Krone Nachrüstlösungen für eine höhere Sicherheit angeboten. Versicherten der LBG, die ihren Feldhäcksler von den genannten Herstellern nachrüsten lassen, zahlt die LBG 500 Euro Unterstützung.

Der Antrag kann formlos gestellt werden, bevorzugt per E-Mail an 402_zid_pf@svlfg.de oder per Fax an 0561 785-219068 sowie per Post an SVLFG, Weißensteinstraße 70-72, 34131 Kassel. Neben einer Kopie der Werkstattrechnung benötigt die LBG Adresse, Aktenzeichen und Bankverbindung. Darüber hinaus beraten die regional zuständigen Aufsichtspersonen der LBG. Diese sind im Internet zu finden unter: www.svlfg.de/ansprechpartne....

Die LBG weist außerdem auf Folgendes hin:

  • Alle Beteiligten der Häckselkette sind über die möglichen Gefahren am Feldhäcksler zu informieren.
  • Die Häckselorgane (Messertrommel und Wurfbeschleuniger) sowie der Motor sind vor der Störungsbeseitigung abzustellen.
  • Bevor die Störung beseitigt wird, ist der Stillstand aller Aggregate abzuwarten (Häckseltrommel und Wurfbeschleuniger laufen bis zu zwei Minuten nach).
  • Es ist nach der Betriebsanleitung vorzugehen.
  • Bei Arbeiten an scharfen Kanten sind Lederhandschuhe zu tragen.
  • Schutzvorrichtungen und Abdeckungen sind nach der Entstörung wieder anzubringen.
  • Nach Herstellerangaben ist der Vorgang des „Freiblasens“ nicht notwendig.
  • Neue Häcksler sollten nur mit einer automatischen Abbremsung oder vergleichbaren Sicherheitseinrichtungen gekauft werden, Bestands­maschinen ohne automatische Abbremsung sollten entsprechend nachgerüstet werden.
Sozialversicherung für Land- wirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) – LW 17/2020