Gülleausbringung: Alte Prallteller jetzt verboten
Verordnung gilt seit Jahresbeginn
Seit dem 1. Januar 2016 sind laut Düngeverordnung veraltete Techniken zur Ausbringung von organischen Düngern verboten. Dies betrifft Drehstrahlregner für unverdünnte Gülle, Güllewagen mit senkrecht angeordneter, offener Schleuderscheibe, Gülle- und Jauchewagen mit freiem Auslauf auf den Verteiler, Festmiststreuer ohne gesteuerte Mistzufuhr zum Verteiler sowie zentrale Prallverteiler, mit denen nach oben abgestrahlt wird.
Bereits 2007 hatte die Düngeverordnung den Einsatz der genannten Techniken, die in der Praxis seit Jahren keine Bedeutung mehr haben, eingeschränkt. Eine Übergangsregelung erlaubte deren Verwendung aber noch bis Ende 2015, so die Fachberater der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Es handele sich dabei um Techniken, deren Verteilgenauigkeit zu wünschen übrig ließ und mit denen keine pflanzenbedarfsgerechte Düngung möglich sei.
Ammoniakverluste reduzieren, Verteilgenauigkeit verbessern
Weiterhin zulässig sind alle Breitverteiltechniken, bei denen der Güllestrahl nach unten beziehungsweise zur Seite abgestrahlt wird, heißt es in einer Pressemitteilung der Kammer. Dies betreffe die in der Praxis weit verbreiteten Prallköpfe und Prallbleche. Auch Schwenkverteiler und -düsen können weiter eingesetzt werden, so dass auch in den nächsten Jahren Güllefässer mit Breitverteilung auf den Feldern zu sehen sein werden.
Bodennahe Techniken ab 2020 vorgeschrieben
Die Pflicht zum Einsatz bodennaher Techniken, wie Schleppschlauch-, Schleppschuh- und Schlitzverteiler sieht der Gesetzgeber nach derzeitigem Kenntnisstand erst für die Jahre 2020 beziehungsweise 2025 vor. Weitere Informationen sind unter www.lwk-niedersachsen.de (Webcode 01030135) erhältlich.
LW – LW 1/2016