Kreuzblüter als Zwischenfrucht

Feldbegehung zur Umsetzung der WRRL in Weilbach

Anfang November fand im Zuge der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) auf dem Betrieb Ralf Fasel sowie unter Mitwirkung von Achim Schneider von der Saaten-Union und dem Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO) ein Informationstag zum Thema Zwischenfruchtanbau statt.

Vorletzte Woche fand auf dem Betrieb Ralf Fasel die Besichtigung der Zwischenfruchvarianten statt.

Foto: ZWO

Dr. Bernhard Keil und Dr. Annette Erdogan von der amtlichen Bodenschätzung informierten über das Bodenprofil am Standort. Der ZWO setzt im Maßnahmenraum Main-Taunus im Auftrag des Regierungspräsidiums Darmstadt die Wasserrahmenrichtlinie um. Ruben Feisel, ZWO sagte, der Zwischenfrucht­anbau habe einen wachsenden Stellenwert durch Greening-Auflagen der EU und das neue Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) bekommen. Zwischenfrüchte nehmen den überschüssigen Stickstoff nach der Ernte der Hauptfrucht auf, womit die Auswaschungsgefahr reduziert wird, und stellen diesen der nachfolgenden Kultur im nächsten Jahr zur Verfügung.

Unter anderem wurden greeningfähige Zwischenfruchtmischungen vorgestellt, wie Viterra Trio, Viterra Potato sowie Viterra Mulch von der Saaten-Union und zwei Eigenmischungen aus Phacelia, Ramtillkraut und Sonnenblumen. Betriebsleiter Fasel erläuterte Erfahrungen aus dem Zwischenfruchtanbau. Die Variante Phacelia/Ramtillkraut konnte demnach Ausfallgerste nur unzureichend unterdrücken.

Dies sei bei anderen Varianten mit hohem Anteil an Kreuzblütlern in der Mischung wegen der hohen Konkurrenzkraft nicht erforderlich, vorausgesetzt die Zwischenfrüchte frieren ab. Die jeweilige Zwischenfrucht muss in die Fruchtfolge des Betriebes passen, um die Pflanzengesundheit der nachfolgenden Hauptfrucht nicht zu beeinträchtigen, wurde deutlich. In Rübenfruchtfolgen sollten nur nematodenresistente Senf- und Ölrettichsorten gesät werden.

Achim Schneider ging auf den Vorfruchtwert der einzelnen Mischungen ein.

Ruben Feisel stellte die ermittelten Stickstofffixierungsleistungen der Varianten vor. Nicht alle Arten der Zwischenfruchtmischungen konnten sich in diesem Jahr am Standort etablieren. Ölrettich und Phacelia haben sich gut entwickelt, Ramtillkraut und Öllein eher schlecht.

Ertragsfähigkeit der Lößböden erhalten

Dr. Erdogan vom Finanzamt in Bad Homburg erläuterte die standortspezifischen Verhältnisse. Die beiden Demoflächen in Weilbach seien naturräumlich dem Main-Taunus-Vorland zuzuordnen. Die Niederschläge betragen rund 650 mm und die Jahresdurchschnittstemperatur liegt bei günstigen 9,8 Grad Celsius. Die klimatische Wasserbilanz liege während der Vegetationsperiode von April bis Oktober in diesem Jahr um circa 120 mm unter dem Mittel. Es bestehe also ein deutliches Wasserdefizit. Bezogen auf das gesamte Jahr ergebe sich jedoch eine positive Wasserbilanz von circa 50 mm. Das bedeute einerseits, dass die Böden über Winter meist mit Wasser voll aufgesättigt werden. Das sei positiv zu beurteilen, zugleich bestehe die Gefahr einer Verlage­rung von Nitrat ins Grundwasser. Der Standort zeichne sich durch ertragreiche Parabraunerde und Kolluvisole aus, die während der pleistozänen Kaltzeiten durch Windablagerungen von Löß entstanden seien.

Dr. Keil von der Oberfinanzdirektion in Frankfurt am Main ist für die Bodenschätzung in Hessen verantwortlich und stellte zwei Bodenprofile vor. Es handelte sich dabei um einen Hangfußboden (Kolluvisol) über einer erodierten Parabraunerde und einer stark erodierten Parabraunerde.

2016 werden Zuckerrüben in die Kulturen gesät

Die hohe Ertragsfähigkeit der Lößböden wird besonders durch die gute Durchwurzelbarkeit des Unterbodens und die Menge an pflanzenverfügbarem Wasser im durchwurzelbaren Bodenraum begründet. So werden unterhalb eines Quadratmeters bis in die Tiefe von einem Meter 200 mm Wasser pflanzenverfügbar gespeichert. Tatsächlich reicht die Durchwurzelung der Kulturpflanzen bis in eine Bodentiefe von rund zwei Metern. Im nächsten Jahr ist geplant, dass in die Zwischenfruchtvarianten Zuckerrüben gesät werden.

zwo – LW 47/2015