Neonikotinoid-Verbot erhöht Produktionskosten im Rapsanbau

Laut Umfrage ist ein Anbaurückgang festzustellen

Das seit Dezember 2013 geltende EU-weite Verbot von drei Neonikotinoiden im Rapsanbau hat in Deutschland, Ungarn und Großbritannien zu einer Verringerung des Anbaus und höheren Produktionskosten geführt. Das geht aus einer Umfrage hervor, die das Marktforschungsunternehmen Market Probe im Auftrag des Schweizer Saatgutanbieters und Pflanzenschutzmittelherstellers Syngenta in den vergangenen zwei Jahren unter mehr als 600 Landwirten durchgeführt hat.

Ein Rückgang des Rapsanbaus wegen fehlender Pflanzenschutzmöglichkeiten hilft auch den Bienen nicht weiter.

Foto: agrarpress

Demnach wurde das Rapsareal in Deutschland und England 2014/15 im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 20 Prozent eingeschränkt. Außerdem hätten 80 Prozent der befragten Landwirte bestätigt, dass ihre Produktionskosten gestiegen seien. Dies sei vor allem darauf zurückzuführen, dass sich die Zahl der Blattbehandlungen mit Insektiziden um 40 Prozent erhöht habe. Auch die Kosten der Arbeitserledigung und für Treibstoff hätten zugenommen.

Verbot hat nicht alle Konsequenzen berücksichtigt

Indes seien die Auswirkungen auf den Rapsertrag witterungsbedingt noch nicht abschließend zu bewerten, erklärte die Syngenta Agro GmbH. Es sehe so aus, dass die höheren Kosten und ein größerer ökologischer Fußabdruck nicht bedachte Konsequenzen des EU-Verbots seien, stellte der Leiter Corporate Affairs der Syngenta, Peter Hefner, fest. Beunruhigender sei aber, dass dadurch Raps als wichtige Nahrungsquelle für die Menschen und für die Bienen selbst an Attraktivität verlieren könnte.

Laut Syngenta wurde die Zulassung der Wirkstoffe ausgesetzt, weil man ihnen negative Auswirkungen auf die Gesundheit von Bienen unterstellt. Allerdings hätten seit dem Verbot vor allem praxisnahe Studien bestätigt, dass Neonikotinoide bei sachgemäßer Anwendung mit Blick auf die Bienengesundheit keine relevante Rolle spielten. Nach wie vor seien die Ursachen im Zusammenspiel von Klima, Befall der Bienen durch die Varroa-Milbe einschließlich dadurch geförderter Krankheiten und im Verlust von geeigneten Habitaten und Nahrungsquellen zu suchen.

„Wir bitten alle Beteiligten im landwirtschaftlichen Umfeld, diese Zusammenhänge auch weiterhin zu verdeutlichen und sich für eine Aufhebung des Verbots einzusetzen“, sagte Hefner. Der Verzicht auf diese Mittel nutze Bienen und anderen Insekten nichts und schränke die Möglichkeiten der Landwirte zur Gestaltung einer nachhaltigen Produktion unnötig weiter ein.

age – LW 19/2016