Pflanzenschutzmittel-Einsatz im Mischanbau

Die Partner müssen in vielen Bereichen zusammenpassen

Der Mischanbau von Mais oder Getreide mit Leguminosen wird im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen gefördert, da dadurch die Biodiversität der ackerbaulich geprägten Gegenden gefördert werden soll. Matthias Kunkemöller vom DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück erläutert, was dabei in Sachen Pflanzenschutz möglich beziehungsweise zu beachten ist.

Ein Anbau von Futtererbsen mit Getreide sollte nur auf Standorten mit schwachem Unkraut- und Gräserdruck erfolgen.

Foto: Kunkemöller

Der ursprüngliche Grund für den Mischanbau lag darin begründet, dass Leguminosen, zum Beispiel Linsen, teilweise auf eine Stützfrucht angewiesen sind. Außerdem verspricht man sich davon Vorteile wie eine verbesserte Stickstoffversorgung des Getreides (im ökologischen Anbau relevant) oder verbesserte Eiweißgehalte von Ganzpflanzensilagen. Gelingt die Etablierung von Klee oder Luzerne in der Vorfrucht als Untersaat, erspart dies später die Bodenbearbeitung und Saat im Sommer, wenn die Verhältnisse dafür durch Hitze und Trockenheit ungünstig sind.

Beim gemeinsamen Anbau von Körnerleguminosen und Getreide oder Mais müssen jedoch die Reifezeitpunkte der zwei Kulturen zueinanderpassen. Außerdem sollte die Entwicklung ausgewogen sein, damit nicht die eine Art die andere überwächst und unterdrückt. Daher werden aufeinander abgestimmte Mischungen angeboten.

Sollen in solchen Mischungen Pflanzenschutzmittel angewendet werden, müssen diese für beide Kulturen zugelassen sein. Und auch der Anwendungszeitpunkt muss für beide Arten passen und durch die Zulassung abgedeckt sein.

 – LW 21/2022