Physiologische Unbedenklichkeit von Baustoffen

In Bereichen, in denen Baustoffe direkten Kontakt mit Tieren oder Futtermitteln haben, sind höhere Anforderungen an die Auswahl der Baustoffe zu stellen. Dies ist beispielsweise am Futtertisch oder an Fahrsiloflächen der Fall. Bei diesen Anwendungsfällen sollte man darauf achten, dass die ausgewählten Baustoffe einen Nachweis der physiologischen Unbedenklichkeit vorweisen können.
Dieser Nachweis kann von einer Materialprüfungsanstalt geführt werden und dann in Form eines Prüfberichtes über den Hersteller des Produktes bezogen werden. Es gibt deutschlandweit verschiedene Materialprüfungsanstalten. Die Auswahl erfolgt seitens des Herstellers.
Dort wird dann überprüft, ob die Vorgaben des „Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)“ und der „EG-Verordnung Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen“ eingehalten werden.
Kann ein solcher Nachweis vorgelegt werden, so können die Bauprodukte auch in den oben beschriebenen Bereichen Verwendung finden. Der Nachweis sollte Teil der Baudokumentation sein und zu den Unterlagen des jeweiligen Bauabschnittes genommen werden.   
Simone Hamann-Lahr, Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz