Sauenhalter verlangen Übergangsfristen

HBV: Erlass zu Kastenständen nicht ausreichend

Der Hessische Bauernverband (HBV) hat zur Eröffnung der Landwirtschaftlichen Woche Nordhessen am vergangenen Montag in Baunatal erneut auf die gravierenden Folgen des sogenannten Kastenstandurteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt für die Sauenhaltung hingewiesen und gegen den kürzlich herausgegebenen Erlass des hessischen Landwirtschaftsministeriums (siehe S. 9) protestiert.

Norbert Klapp (r.) und HBV-Generalsekretär Peter Voss-Fels erläuterten Ministerin Hinz die schwierige wirtschaftliche Situation der Sauenhalter und betonten die Notwendigkeit von Rechtsicherheit und Übergangszeiten.

Foto: Mohr

In dem OVG-Urteil wird – wie berichtet – die seit 2010 von den Behörden akzeptierte Größe der Kastenstände für Sauen im Deckzentrum, in dem sich die Sauen rund vier Wochen nach der Belegung befinden, mit einer Mindestbreite von 65 beziehungsweise 70 Zentimeter als nicht ausreichend befunden.

HBV übergibt Positionspapier

Der diesbezügliche hessische Erlass, der am 15. Dezember erging, und der dazugehörige Anhang mit einer Handlungsempfehlung sind laut HBV unzureichend und bieten keine ausreichende Rechtssicherheit für die hessischen Betriebe.

Dies hat der HBV in einem Positionspapier formuliert, das rund 40 Sauenhalter Landwirtschaftsministerin Priska Hinz übergaben.

Ein Kritikpunkt an dem Erlass ist die Vorgabe, wonach Betriebe, die die Anforderungen des Urteils nicht erfüllen, nach Aufforderung innerhalb von sechs Monaten der zuständigen Behörde ein Konzept vorlegen müssen, wie und wann sie beabsichtigen, die Vorgaben umzusetzen. Dabei sind die Behörden angehalten, im Einzelfall unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit notwendige Maßnahmen anzuordnen. Damit sei Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet, so der HBV.

Neben einer Rechts- und Planungssicherheit fordert der Bauernverband unter anderem angemessene Übergangsfristen für notwendige bauliche Änderungen sowie bundesweit beziehungsweise europaweit einheitliche Regelungen.

Schwierige wirtschaftliche Lage

HBV-Präsident Schmal machte deutlich, dass die sofortige Umsetzung des OVG-Urteils das Aus für viele hessische Sauenhaltungen bedeuten würde. Der HBV habe einen Krisenstab gebildet, der vergangene Woche erstmals zusammengetreten sei, um sich mit dem Erlass des hessischen Landwirtschaftsministeriums auseinanderzusetzen.

Sauenhalter Norbert Klapp verdeutlichte bei der Übergabe des Positionspapiers, dass die wirtschaftliche Lage der Sauenhalter keine weiteren Investitionen zulasse. Nach Einschätzung der Branche müssten bei sofortiger Umsetzung des Urteils in Hessen mehr als 8 000 Sauen geschlachtet werden und über 100 Betriebe die Sauenhaltung aufgeben. Derzeit gibt es rund 400 sauenhaltende Betriebe in Hessen. Verbraucherwünsche nach regionaler Schweinefleischproduktion könnten damit nicht mehr sichergestellt werden.

Sauenhalter nutzten die Landwirtschaftliche Woche Nordhessen, um auf die gravierenden Folgen des Kastenstandurteils hinzuweisen.

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Landwirtschaftsministerin Hinz (siehe auch S. 10) erläuterte, dass das höchstrichterliche Urteil unmittelbar, also sofort gelte. Wenn auch die Veterinärbehörden in Hessen kommunalisiert seien, bemühe man sich dennoch um ein gemeinsames Vorgehen, um den Betrieben Planungssicherheit zu geben. Nach dem OVG-Urteil, das kürzlich vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde, müsse jeder Betrieb selbst entscheiden, wie er die Vorgaben umsetze, so die Ministerin. Demnach müssten die Sauen die Möglichkeit haben, zu liegen und ihre Gliedmaßen auszustrecken.

Hinz versprach, dass sich der Landesbetrieb Landwirtschaft intensiv bei der Beratung der Betriebe einbringen wolle. Sie strebe eine bundesweit einheitliche Regelung an. Außerdem wolle man das Problem in Zusammenarbeit mit dem Berufsstand lösen. „Ich möchte, dass die schweinehaltenden Betriebe in Hessen bleiben“, so Hinz.

CM – LW 2/2017