Schön, aber schwierig

Staudenlupine – weitere Problempflanze im Grünland

Neben dem bekannten Jakobskreuzkraut breitet sich seit einiger Zeit nun auch die Staudenlupine massiv auf vielen extensiven Grünlandflächen aus. Christoph Brenner vom DLR Westerwald-Osteifel in Montabaur stellt die Pflanze vor.

Die Blütenpracht der Staudenlupine fällt direkt ins Auge. Sie verbreitet sich vor allem auf extensivem Grünland.

Foto: Brenner

Mit ihrer Blütenpracht fällt die Staudenlupine, auch vielblättrige Lupine genannt, direkt ins Auge. Doch davon sollte man sich nicht beeindrucken lassen. Lupinus polyphyllus, so die botanische Bezeichnung, ist eine echte Problempflanze!

Bei der Staudenlupine handelt es sich um eine mehrjährige Leguminose (Stickstoffsammler), die in Teilen zudem giftig ist. Ursprünglich stammt die Staudenlupine aus dem westlichen Nordamerika. Im 19. Jahrhundert kam sie als Zierpflanze zuerst in unsere Gärten. Über Wildäcker, Gründünger und Straßenböschungen erreichte sie auch das Grünland.

Pflanze mit hohem Verbreitungspotenzial

Die aufrecht wachsende Art erreicht Wuchshöhen von 60 bis 150 cm. Davon nehmen die Blütenstände Längen von 15 bis 50 cm ein. Sie sind besetzt mit vielen quirlähnlich angeordneten meist blauen Blüten. Blütezeit ist etwa von Juni bis August. Die Pflanze hat lang gestielte Blätter mit 9 bis 15 Teilblättchen. Diese wiederum sind 4 bis 15 cm lang, 1 bis 3 cm breit und leicht behaart. Lupinus polyphyllus bildet behaarte Hülsenfrüchte, die vier bis zwölf Samen enthalten. Die Abreife am Blütenstand läuft dabei von unten nach oben. Während im unteren Teil die Samen bereits ausreifen, finden sich in der Spitze noch Blüten. Pro Pflanze werden 150 bis etwa 2000 Samen gebildet.

Die reifen Früchte platzen beim Austrocknen explosionsartig auf. Die Samen werden dabei bis 5 Meter weggeschleudert, eine sehr effektive Art der Verbreitung. Ähnlich dem Stumpfblättrigen Ampfer überstehen auch die Lupinensamen die Passage durch den Verdauungstrakt und können so weiterverbreitet werden. Ebenso kommen für eine Ausbreitung kontaminierte Fahrzeuge und Maschinen (z.B. Ballenpresse) in Betracht. Im Boden selbst bleiben die Samen bis zu 50 Jahre keimfähig.

Zusätzlich bildet die Art unterirdische Wurzelausläufer, aus denen heraus neue Pflanzen gebildet werden können. Eine Neubildung kann auch aus kleinen Wurzelstücken erfolgen. Die Wurzel selbst kann bis in zwei Meter Tiefe vordringen. Derart ausgestattet verfügt die Pflanze über ein hohes Selbsterhaltungs- und Verbreitungspotenzial, welches sich auch in ihrem starken Durchsetzungsvermögen zeigt. Nicht ohne Grund hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Staudenlupine als invasive (=verdrängende, schnell ausbreitende) Art eingestuft.

Giftstoffe vor allem in den Samen

Wie eingangs bereits erwähnt, ist die Staudenlupine in Teilen giftig. Bei den Giftstoffen handelt es sich um die Alkaloide Lupinin und Spartein. Dies sind stickstoffhaltige basische Verbindungen, die der Pflanze hauptsächlich als Fraßschutz und Stickstoffreserve dienen. Bei Lupinus polyphyllus finden sie sich hauptsächlich in den Samen und zu geringen Anteilen in den Blättern. In den Stielen, den Blütenblättern und den Wurzeln ist kein Pflanzengift enthalten.

Gefährdet sind die Nutztiere Pferd, Rind, Schaf, Ziege und Schwein. Vergiftungserscheinungen äußern sich in Speichelfluss, Störungen des Verdauungsapparats, Unruhe, Zittern und Atemnot. Skelettmissbildungen können bei Kühen und Kälbern vorkommen, die mit den Samen gefüttert wurden. Die Grünteile der Pflanze werden aufgrund ihrer Bitterkeit eher nicht aufgenommen. Zur Giftigkeit im Heu existieren unterschiedliche Aussagen.

Ab der ersten Pflanze Gegenmaßnahmen ergreifen

Als invasive Art wirkt die Staudenlupine insbesondere auf extensiven und magerem Grünland stark verdrängend. Zusätzlich erfolgt über ihre Fähigkeit zur Stickstoffbindung aus der Luft eine Nährstoffanreicherung, wodurch Magerarten ganz verdrängt werden, und es zu einer Veränderung der Artenzusammensetzung kommt. Da die Staudenlupine schnell dichte Massenvorkommen ausbildet, nimmt sie auch anderen Pflanzenarten Platz und Licht weg. Mit der Zeit können so Reinbestände von Lupinen entstehen.

Soweit sollte es auf keinen Fall kommen. Schon wenige Lupinenstängel im Futter mindern die Heuqualität, und bereits die Vermarktung oder Eigenverwertung solchen Materials erscheint sehr fragwürdig. Umso mehr ist dies bei noch größeren Anteilen im Futter der Fall. Lupinus polyphyllus muss daher ab der ersten Pflanze konsequent angegangen werden. Dazu gehört die Beobachtung der Bestände und ein frühzeitiges aktives Eingreifen bei erstmaligem Erscheinen.

Wie kann die Lupine bekämpft werden?

Chemisch kann die Staudenlupine zum Beispiel mit dem Präparat „Simplex“ behandelt werden. Die besonderen Anwendungsbedingungen für das Mittel sind dabei zu beachten (Anwendung während der Vegetationsperiode nur auf Dauerweideflächen oder auf Wiesen nach dem letzten Schnitt im Spätsommer/Herbst, eine Schnittnutzung Gras, Silage oder Heu der Fläche erfolgt erst wieder im Jahr nach der Anwendung, usw.).

Wichtig ist auch der Hinweis, dass chemische Maßnahmen oftmals nicht erlaubt sind. Dies betrifft grundsätzlich den Ökolandbau insgesamt, sowie Flächen in Vertragsnaturschutzprogrammen. Weitere Beschränkungen ergeben sich aus der Pflanzenschutzanwendungsverordnung. Soweit gemäß dieser Verordnung Flächen in „Gebieten mit Bedeutung für den Naturschutz“ liegen, dürfen dort keine Herbizide eingesetzt werden. Unter diese Gebiete fallen Nationalparks, Naturschutzgebiete, nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler und gesetzlich geschützte Biotope. Für Grünland gilt zusätzlich ein Herbizidverbot in FFH-Gebieten. Ausnahmen von den Verbotsregelungen in diesen Schutzgebieten kommen vorwiegend zur Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden, oder zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt insbesondere vor invasiven Arten auf Antrag im Einzelfall in Betracht.

Soweit keine Ausnahmen zugelassen werden, verbleiben nur mechanische Regulierungsmöglichkeiten. Diese erfordern in der Regel einen Zeitraum von mehreren Jahren. Die Strategie dabei ist, die Samenbildung oder gar die Ausbreitung der Samen zu verhindern. Je nach Dichte des Lupinenbesatzes erfolgt dabei ein unterschiedliches Vorgehen.

Bei wenigen Exemplaren oder von der Anzahl noch hantierbaren Mengen können die Pflanzen ausgestochen, oder noch besser, ausgegraben werden. Geeignet sind hierfür Ampfergabel und Spaten Wegen der bereits oben erwähnten Fähigkeit, aus Wurzelstücken wieder auszutreiben, muss dabei versucht werden, die gesamte Wurzel zu erfassen. Das Pflanzenmaterial wird von der Fläche entfernt, um ein Wiederanwachsen ebenso wie eine Nachreife von Samen auf der Fäche zu verhindern.

Bei größeren Lupinenbeständen empfiehlt sich eine wiederholte Mahd mit Abtransport des Materials. In den ersten drei bis fünf Jahren wird zwei bis dreimal im Jahr zur Hauptblütezeit im Juni und etwa acht Wochen später geschnitten. Da die Pflanze bei Beschädigung zum Wiederaustrieb angeregt wird, ist eine erneute Blüte und Samenbildung sehr wahrscheinlich, weshalb ein Folgeschnitt wichtig ist. Im Prinzip sollte der Aufwuchs als Futter verworfen werden. Er könnte beispielsweise kompostiert, oder als Gründünger auf Ackerflächen verbracht werden.

Welche Möglichkeiten bestehen bei spätem ersten Schnitt?

Verschiedene Artenschutzmaßnahmen erlauben keinen frühen Schnitt (z.B. Wiesenbrüter). Im Biosphärenreservat Rhön konnten hier passable Ergebnisse durch Abstreifen der Blüten, oder Abschneiden beziehungsweise Abknicken der Blütenstände mit Verbringen von der Fläche erzielt werden. Dazu gehörte dann noch ein späterer Schnitt nach der Vogelbrut.

Mit diesem Maßnahmenbündel konnten Vogelschutz und Lupinenbekämpfung effektiv kombiniert werden. Auch könnte womöglich das Abschneiden der Blütenstände mittels Hochmahdverfahren erfolgen, wie es in einem EIP-Projekt zur Bekämpfung von Jakobskreuzkraut ausprobiert wurde.

 – LW 8/2024