Stressfrei durch die Öko-Kontrolle
Vor allem die Weidehaltung ist sensibel
Ökologisch wirtschaftende Betriebe unterliegen zusätzlich zu den bekannten Kontrollen im Rahmen der Agrarförderung und des Veterinärwesens den Kontrollen durch Öko-Kontrollstellen. Wie diese ablaufen und was dabei zu beachten ist, erläutert Christian Cypzirsch vom Kompetenzzentrum ökologischer Landbau Rheinland-Pfalz.

Beim Zukauf von Wirtschaftsdüngern und Gärresten aus konventioneller Herkunft müssen Konformitätsbescheinigungen der abgebenden Betriebe sowie der Bedarfsnachweis vorliegen.
Foto: Cypziersch
In Betrieben, die an der EULLa-Öko-Förderung teilnehmen (beziehungsweise HALM in Hessen), müssen die Ergebnisse der Kontrolle in Form der Öko-Bescheinigung sowie des Auswertungsschreibens an die zuständigen Kreisverwaltungen weitergeleitet werden. Beanstandungen haben somit eventuell auch Konsequenzen für die Gewährung der Öko-Förderung, was jedoch im Einzelfall entschieden wird - je nach Art, Schwere und Umfang der Unregelmäßigkeit.
– LW 22/2019