Stressfrei durch die Öko-Kontrolle

Vor allem die Weidehaltung ist sensibel

Ökologisch wirtschaftende Betriebe unterliegen zusätzlich zu den bekannten Kontrollen im Rahmen der Agrarförderung und des Veterinärwesens den Kontrollen durch Öko-Kontrollstellen. Wie diese ablaufen und was dabei zu beachten ist, erläutert Christian Cypzirsch vom Kompetenzzentrum ökologischer Landbau Rheinland-Pfalz.

Beim Zukauf von Wirtschaftsdüngern und Gärresten aus konventioneller Herkunft müssen Konformitätsbescheinigungen der abgebenden Betriebe sowie der Bedarfsnachweis vorliegen.

Foto: Cypziersch

Ökologisch wirtschaftende Betriebe sind gemäß den EU-Öko-Verordnungen auf die Einhaltung dieser Verordnungen zu kontrollieren. Diese Aufgabe ist in der Bundesrepublik privaten Unternehmen, den so genannten Öko-Kontrollstellen übertragen worden. Rechtlich liegt diesem Vorgehen das System der Beleihung zu Grunde, also wenn private Personen oder Unternehmen hoheitliche Aufgaben wahrnehmen (vergleichbar mit TÜV-Prüfern). Zuständige Landesbehörde für den ökologischen Landbau ist in Rheinland-Pfalz wiederum die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier; in Hessen ist das Regierungspräsidium Gießen zuständig. Vereinfacht formuliert haben diese Landesbehörden den Überblick, welche Unternehmen in Rheinland-Pfalz und Hessen im ökologischen Landbau tätig sind, kontrollieren aber nicht selbst. Daher sind die Kontrollstellen quasi die Augen und Ohren der ADD beziehungdsweise des Rp vor Ort.

In Betrieben, die an der EULLa-Öko-Förderung teilnehmen (beziehungsweise HALM in Hessen), müssen die Ergebnisse der Kontrolle in Form der Öko-Bescheinigung sowie des Auswertungsschreibens an die zuständigen Kreisverwaltungen weitergeleitet werden. Beanstandungen haben somit eventuell auch Konsequenzen für die Gewährung der Öko-Förderung, was jedoch im Einzelfall entschieden wird - je nach Art, Schwere und Umfang der Unregelmäßigkeit.

 – LW 22/2019