Vielfältiges Sortiment mit hohem Leistungsvermögen

LSV Winterraps und Sortenempfehlung für 2024

Die bundesweite Anbaufläche von Winterraps wird auf aktuell rund 1,1 Mio. ha geschätzt – etwa 5,8 Prozent unter Vorjahresniveau. Nach vorläufigen Erhebungen beläuft sich die Rapsfläche zur Ernte 2024 in Rheinland-Pfalz auf zirka 45 400 ha. Dr. Stefan Weimar und Marko Goetz vom Dienstleistungszentrum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück stellen die aktuelle Sortenempfehlung zur Herbstaussaat vor.

Vor der Rapsaussaat steht die Sortenentscheidung an.

Foto: landpixel

Ergiebige Niederschläge erlaubten eine rechtzeitige Winterraps-Bestellung bei optimaler Bodenfeuchte. Dank des überdurchschnittlichen Niederschlags- und Temperaturregimes entwickelten sich bis zum Spätherbst überwiegend homogene Winterraps-Bestände mit kräftigen Einzelpflanzen.

Der unerwartet milde Witterungsverlauf während des meteorologischen Winters 2023/24 schuf die Voraussetzungen für einen überaus frühzeitigen Start ins Systemwachstum. Auf der Basis eines soliden pflanzenbaulichen Fundaments und eines optimalen Wasserhaushalts entwickelten sich insgesamt recht großrahmige Winterrapsbestände. Während der Schotenentwicklung, die in frühen Lagen bereits in der ersten Aprildekade begann, wuchsen unter dem Einfluss überdurchschnittlicher Lufttemperaturen und Niederschläge während des meteorologischen Frühjahrs verhältnismäßig einheitliche und kompakte Schotenpakete heran.

LSV-Prüfsortiment mit stabilem Ertragsniveau

In dem zweistufig angelegten Landessortenversuch mit einem Prüfsortiment von insgesamt 24 Hybridsorten wurden die Kornerträge von vier Standorten ausgewertet. An den Versuchsstandorten Nomborn und Kümbdchen erfolgte in der behandelten Stufe jeweils eine Fungizidbehandlung mit Azol-haltigen Produkten zur Wachstums-regulierung im Herbst und eine Blütenbehandlung. Am Standort Mötsch wurde eine Herbst- und Blütenbehandlung platziert. Am Versuchsstandort Enkenbach-Alsenborn erfolgte lediglich eine Fungizidbehandlung zur Blüte.

Die Verrechnungssorten Architect, Ludger und Heiner erzielten in der behandelten Stufe mit einem respektablen Kornertrag in Höhe von insgesamt 44,4 dt/ha im Mittel der vier Versuchsstandorte, der um 4,4 dt/ha beziehungsweise rund neun Prozent unter dem respektablen Vorjahresniveau liegt. Die Spannweite zwischen dem höchsten und niedrigsten Kornertrag betrug bei der unbehandelten und behandelten Stufe insgesamt 18 beziehungsweise 17 Prozent.

Im Mittel der geprüften Standorte lieferte die mit Fungiziden behandelte Stufe einen Mehrertrag von sieben Prozent gegenüber der Kontrolle. Bei den Standorten der Höhenlagen Südwest bewirkten die Fungizidbehandlungen im Herbst und zur Blüte bei einem vergleichsweise niedrigeren Ertragsniveau einen stärkeren Mehrertrag gegenüber den Standorten der Mittellagen Südwest. Außerhalb des Verrechnungssortiments erreichte die Mehrzahl der Prüfsorten zur Ernte 2023 in der behandelten Stufe einen insgesamt überdurchschnittlichen Kornertrag.

Die zur Ernte 2024 ausgewiesenen Empfehlungssorten Allesandro KWS EU, Ambassador, Daktari, Ernesto KWS, LG Activus, Otello KWS EU und Scotch bestätigten angesichts des überdurchschnittlichen Kornertrags in der behandelten Stufe in dem Versuchsjahr 2023 ihre langjährig hohe Ertragsstabilität. In der fünfjährigen landesweiten Auswertung schloss das aktuelle Empfehlungssortiment in der unbehandelten wie auch in der behandelten Stufe ertraglich überdurchschnittlich ab.

Unter den einjährig geprüften Züchtungen konnten in der behandelten Stufe die im Dezember 2022 neu zugelassenen Sorten KWS Ambos, Archivar und Lucifer sowie die Kohlhernie-resistente Neuzulassung Cromat an die hohe Ertragsleistung der Wertprüfung anknüpfen. Das betrifft auch die bereits im Jahr 2021 zugelassenen Hybriden LG Auckland, Humboldt und Vespa, deren Kornertrag sich ebenfalls deutlich über dem Verrechnungsmittel platzierten.

Unter den zweijährig geprüften Züchtungen überzeugten sowohl in der unbehandelten wie auch behandelten Stufe die Sorten LG Adonis, Picard und Aurelia EU ebenfalls mit einem überdurchschnittlichen Kornertrag.

 – LW 28/2024