Sehr hohe Weizen-Erträge unter Öko-Bedingungen

LSV und Sortenempfehlungen Öko-Winterweizen

Öko-Ackerbauern benötigen Sortenempfehlungen, die unter den Bedingungen des Ökologischen Landbaus erarbeitet wurden. Dr. Thorsten Haase vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen fasst die Ergebnisse der drei hessischen Landessortenversuche (LSV) zu Öko-Winterweizen zusammen.

An den Öko-Standorten wurden insgesamt 26 Weizensorten geprüft.

Foto: Dr. Haase

Die Wahl der Weizensorte bestimmt im Ökolandbau in erheblichem Maße, ob Stickstoff in Rohprotein (Backfähigkeit), oder in Kornertrag (Futterweizen) umgesetzt wird. Neben der Sortenwahl beeinflussen aber auch Fruchtfolge, Standort, Düngung und die Witterung das Qualitätsniveau.

Nur E-Sorten erreichen Backqualität

Neben Alsfeld-Liederbach (ALS; Vogelsbergkreis) und der Hessischen Staatsdomäne Frankenhausen (FH, Landkreis Kassel) steht seit 2013 mit dem Gladbacherhof (GH) ein dritter Standort für die LSV Öko-Winterweizen zur Verfügung.

Die letzten Jahre zeigen, dass meist nur E-Sorten Backqualität erreichen. Aber selbst hier gibt es Sorten, die nur unter sehr guten Bedingungen Rp-Gehalte von 11,5 Prozent und Feuchtkleberwerte von 26 Prozent oder darüber erzielen. Langjährige Auswertungen belegen, dass solch ein Ertragsniveau zu Lasten des Rp-Gehaltes geht.

Durchschnittlich 69 dt/ha im LSV 2019 gedroschen

Auf den drei Standorten wurden 2019 insgesamt 26 Weizensorten geprüft (12 E-, 7 A-, 6 B- und 1 C-Sorten). Von diesen wurden lediglich sieben (5 E-, 1 A-, 1 B-) über die letzten drei Jahre auf allen drei Standorten geprüft. Im dreijährigen Durchschnitt wurden von diesen sieben Sorten im Mittel gute Erträge (58 dt/ha) bei einem Rp-Gehalt von 10,6 Prozent erzielt.

Das mittlere Ertragsniveau des 2019 auf allen drei Standorten geprüften Sortiments (26 Sorten) lag im Durchschnitt bei 69 dt/ha. In Frankenhausen wurden die höchsten Erträge gedroschen, auf dem Gladbacherhof die niedrigsten. Neben dem Ertrag wird in der Folge auf die wichtigsten agronomischen Eigenschaften der Sorten eingegangen.

 – LW 38/2019