Winterroggen wird in der Veredlung oft unterbewertet
LSV und Empfehlungen zum Herbst 2014
Seit dem Jahr 2011 ist die Roggenanbaufläche in Hessen deutlich angestiegen und erreichte 2013 fast 20 000 ha. Dieser Trend scheint nun gebrochen, denn zur Ernte 2014 fiel die mit Roggen bestellte Fläche auf 15 100 ha zurück. Die Anbauer haben damit auf die begrenzte Nachfrage nach hochwertigem Backroggen und auf die deutlich rückläufigen Preise für Futterroggen reagiert.
Trotz seines guten Futterwertes bleibt Roggen in der Veredlung vielfach unterbewertet. Dabei ist diese Getreideart dank ihrer Robustheit und der geringen Ansprüche an die Bestandesführung insbesondere für viehhaltende und Gemischtbetriebe durchaus interessant. In Anbaujahren und auf Standorten mit knapper Wasserversorgung bringt Winterroggen im Vergleich zu anderen Futtergetreidearten höhere und sicherere Erträge. In der sechsjährigen Auswertung der hessischen Landessortenversuche (LSV) liegen die Erträge gleichauf mit Wintertriticale, wobei der Roggen in den Jahren mit Frühsommertrockenheit immer deutliche Mehrerträge brachte.Landessortenversuche im Anbaujahr 2013/14
Die LSV konnten im vergangenen Herbst an den drei Standorten in Hessen Ende September unter guten Bedingungen bestellt werden. Die Nässeperiode im Oktober richtete keinen Schaden an, und die Bestände entwickelten sich in dem milden Winter gleichmäßig weiter. Krankheiten traten in diesem Frühjahr nicht nennenswert in Erscheinung. Braunrost trat erst sehr spät bei weit fortgeschrittener Kornfüllung auf und konnte durch den Fungizideinsatz wirksam kontrolliert werden.
Die Blühphase ist hinsichtlich möglicher Mutterkorninfektionen kritisch, denn der Pilz infiziert die geöffneten Blüten. Wenn sich die Blüte unter feuchten Bedingungen bei ungenügender Pollenschüttung über einen längeren Zeitraum hinzieht, kann es zu Infektionen kommen. Das war in diesem Jahr nicht der Fall, sodass in den Versuchen so gut wie kein Mutterkorn festzustellen war.
Gabriele Käufler, Fachreferentin Marktfruchtbau, LLH Eichhof – LW 36/2014