Wo kommt das Brennholz her?

Brennholzselbstwerbung – worauf muss man achten?

Brennholz oder Scheitholz stellt nach wie vor den Löwenanteil des energetischen genutzten Holzes dar. Über Gesamtdeutschland betrachtet, liegt der Anteil innerhalb aller Handelsformen (Scheitholz, Hackschnitzel, Pellet, Brikett) bei rund 75 Prozent, natürlich mit zum Teil erheblichen, regionalen Schwankungen. Nicht alles davon, wohl aber der Großteil stammt aus heimischen Wäldern.

Wer Brennholz macht zum Verkauf an Endkunden, sollte sich nicht nur Gedanken über die möglichen Zertifizierungen machen, sondern auch Arbeitsschutz und Holzfeuchte einhalten.

Foto: landpix

Heute stehen dem Brennholznutzer unterschiedliche Wege offen, sich seinen Brennstoff zu beschaffen, grundsätzlich ist hier jedoch die Entscheidung zu treffen, selber machen oder fertig einkaufen?

Brennholzkauf ist Vertrauenssache. Inzwischen gibt es für die Klassifizierung und Qualitätssicherung von Scheitholz europäische Normen wie EN 14961-5 und EN 15234-5. Bekannter sind jedoch RAL-GZ 451 Brennholz und das Qualitätszeichen des Bundesverbandes Brennholzhandel und -produktion e.V.

Für die Brennholzaufbereitung in Eigenregie gilt es als erstes zu klären, woher das Brennholz kommen kann oder soll, und in welchen Mengen es benötigt wird. Schließlich macht es einen Unterschied, ob ich das Holz im eigenen Wald schlagen kann oder ob ich mich um eine Selbstwerbemöglichkeit kümmern muss. Im zweiten Fall gibt es häufig Regeln und Gebote, die beachtet werden müssen, die jedoch in Abhängigkeit von der Waldbesitzart und Region sehr unterschiedlich ausfallen können. Deshalb ist es wichtig, sich vorher eingehend zu informieren, zu welchen Bedingungen ich die Selbstwerbung durchführen kann.

Die Anforderungen können unterschiedlichster Natur sein, angefangen beim Motorsägenschein über den Hinweis auf die Tragepflicht der persönlichen Schutzausrüstung, der Einweisung in den Bestand vor Ort oder die zeitlich begrenzte Fahrerlaubnis, nicht zu vergessen die Abrechnungsmodalitäten. Idealerweise erkundigt man sich vor Ort, bei welchem Waldbesitzer die Selbstwerbung überhaupt möglich ist und welche Anforderungen zu erfüllen sind. Ansprechpartner hierfür sind in der Regel die Forstämter und die Revierförster.

Motorsägenschein ist Voraussetzung

Unabhängig von dem zuvor genannten sollte jeder Selbstwerber schon im Interesse der eigenen Gesundheit zwei Dinge auf jeden Fall beherzigen, zum Ersten das Erlernen des richtigen Umgangs mit der Motorsäge und zweitens das Tragen der vollständigen persönlichen Schutzausrüstung (PSA).

Ab 2013 verlangen die Waldzertifizierungssysteme PEFC und FSC vom Waldbesitzer, dass seitens des Selbstwerbers ein solcher Kurs nachgewiesen werden muss. Aufgrund der föderalen Struktur und der unterschiedlichen Waldbesitzarten in Deutschland gab es hinsichtlich dieser Kurse bereits viele positive Ansätze, aus denen in naher Zukunft ein bundesweit einheitlicher Standard entstehen soll. Ziel eines solchen Kurses ist es, dem Laien Grundkenntnisse zu vermitteln hinsichtlich der Technik und Funktionsweise sowie der Pflege und Wartung einer Motorsäge. Darüber hinaus sollen Kenntnisse sicherer Arbeitsverfahren mit der Motorsäge vermittelt werden, wie richtige Schnitttechniken oder der Einsatz von weiterer Ausrüstung, wie Axt und Keile. Nicht zuletzt bildet die PSA sowie deren korrekte Trageweise, Pflege und Benutzung einen wichtigen Schwerpunkt.

Den vollständigen Bericht können Sie hier herunterladen.
Bernd Heinrich, KWF Groß-Umstadt, und Georg Krämer, Institut für Brennholztechnik IBT – LW 19/2012