Gut entwickelte Pflanzen bremsen Verunkrautung

Frühjahrs-Herbizideinsätze im Winterraps

Im Raps ist es Standard, die Unkrautbekämpfung bereits im Herbst durchzuführen. Maßnahmen können unter Umständen aber auch noch im Frühjahr notwendig sein, sofern noch Restverunkrautung zu beseitigen ist oder in konkurrenzschwachen Beständen erneut Unkräuter auflaufen. Über die Möglichkeiten des Herbizideinsatzes im Frühjahr zu Raps berichtet Horst Häußler vom DLR Westpfalz.

Ein unzureichend bekämpfter Besatz mit Gräsern und Unkräutern kann zu Ernteproblemen und Qualitätseinbußen führen.

Foto: agrar-press

Ein häufig im Frühjahr anzutreffendes Rapsunkraut ist die Kamille. Ein hoher Besatz resultiert überwiegend aus zu späten Herbizidanwendungen der Standardherbizide auf der Basis von Metazachlor in Verbindung mit lückigen Beständen bei feuchter Herbstwitterung. Auch Klettennachkeimer sind in lichten Beständen nicht zu unterschätzen. Ernteprobleme und Qualitätseinbußen sind die Folge.

Trespen sind inzwischen weit verbreitet

Bei richtiger Terminierung im Herbst, ist Ausfallgetreide im Frühjahr in der Regel nicht mehr bekämpfungswürdig. Nachbehandlungen sind häufig bei zu frühen Nachauflaufbehandlungen im Herbst notwendig. Für eine sichere Wirkung nehmen kleine Schadpflanzen (unter Zweiblattstadium) zu wenig Wirkstoff auf, andererseits können nach Niederschlägen Nachkeimer zum Problem werden.

In den klassischen Winterungsfruchtfolgen (beispielsweise W-Raps, WW, WG) sind Trespen mittlerweile weit verbreitet. Im Raps sind die Auflaufbedingungen über eine lange Zeitspanne relativ günstig. Entsprechende Besatzzahlen schädigen im Raps zwar selten, das große Samenpotenzial erfordert aber häufig höhere Herbizidaufwendungen in der Folgekultur.

Restverunkrautung oder Nachkeimer?

Im Frühjahr sind die Bekämpfungsmöglichkeiten begrenzt. Nur wenige Unkräuter lassen sich noch wirksam bekämpfen. Entscheidend für eine Nachbehandlung ist neben dem Besatz auch die Beurteilung der Konkurrenzkraft der Kultur. Gut entwickelte, gleichmäßige Rapsbestände wie sie dieses Frühjahr häufig anzutreffen sind, sind in ihrer unterdrückenden Wirkung nicht zu unterschätzen. Dies setzt voraus, dass Kahlfröste in nächster Zeit ausbleiben.

Für eine objektive Bekämpfungsentscheidung ist auch wichtig, ob es sich um Restverunkrautung aus dem Vorjahr oder um Nachkeimer handelt. Im Frühjahr beziehungsweise in milden Wintern spät aufgelaufene Kletten oder Kamillen haben erfahrungsgemäß wenig Chancen, sich in einem gut entwickelten Rapsbestand zu etablieren. Was einerseits von Vorteil ist, kann aber den Behandlungserfolg beeinträchtigen. Vor allem dann, wenn die Unkräuter zu sehr von den Rapspflanzen abgedeckt sind.

 – LW 6/2014